Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.03 Uhr |
Ausschussmitglied Roger Indinger |
wählbarer Bürger Volker Plath |
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel |
stellv. Ausschussvorsitzende Doris Rothe-Pöhls |
Ausschussmitglied Hans-Josef Verhasselt |
Ausschussvorsitzender Hartmut Schmidt (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Jürgen Kühl (entschuldigt ) |
Bürgermeister Jens Kolls |
Gemeindevertreter Roland Axmann |
Gemeindevertreter Frank Dreves |
Gemeindevertreter Peter Märten |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
Verwaltung Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Kanalsanierung in der Dorfstraße, im Saxtorfer Weg und im Hufeisenweg, Ergebnis der Baugrunderkundungen und Asphaltuntersuchungen |
Beschlussvorlage - 48/2017 | |
8. | Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) |
Beschlussvorlage - 40/2017 | |
9. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 49/2017 | |
10. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 55/2017 | |
11. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 56/2017 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Änderungsanträge werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Fragen von Einwohnern erfolgen nicht.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Ein Bericht erfolgt nicht.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Anfragen liegen nicht vor.
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zu TOP 7. | Kanalsanierung in der Dorfstraße, im Saxtorfer Weg und im Hufeisenweg, Ergebnis der Baugrunderkundungen und Asphaltuntersuchungen |
Beschlussvorlage - 48/2017 Gemäß Beschluss vom 06.07.2017 wurde der Baugrund und der Asphalt erkundet. Leider hat sich ergeben, dass der Grundwasserstand teilweise hoch ansteht und Schichtenwasser geführt wird, so dass in Kombination mit dem anzutreffenden Baugrund teilweise erschwertes Bauen erwartet wird, insbesondere in den größeren Tiefenlagen. Der Asphalt ist, zumindest nach Erkenntnissen aus den Sondierungspunkten, weitestgehend teerfrei, so dass nur wenig PAK-belastetes Material teuer entsorgt werden muss. Die Kanalsanierungsleistungen wurden sodann unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen im August 2017 ausgeschrieben. Es wurden 9 Angebote abgegeben, wobei die Angebotspreise von 998.000 € bis 1.138.000 € variierten. Addiert man zum Angebotspreis des wirtschaftlichsten Bieters die Baunebenkosten, so gelangt man zu einem Gesamtaufwand von rund 1.200.000 €. Im o.g. Beschluss wurden Kosten von 880.000 € zzgl. weiterer, möglicher Kosten beschlossen. Um die Gemeindevertretung hinreichend über die Kostenentwicklung zu informieren, wurde diese Beschlussvorlage gefertigt. Über die Verzögerung des Ausführungstermins infolge des Ausbaus der B76 und der Umleitungsführung über die K83 und die K59 durch Rieseby bis ins Frühjahr / den Sommer 2018 hatte der Bürgermeister schon in seinem Bericht in der letzten Sitzungsrunde informiert.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die erforderlichen Mittel für die beschriebene Kanalsanierung als Vorbereitung der Straßenerneuerung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde in Höhe von rund 1,2 MIO Euro bereit zu stellen. Da ein Teil der Baunebenkosten schon in 2017 anfallen und angefallen sind, werden 100.000 € über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2017 und der Rest in Summe von 1.100.000 € über den Vermögenshaushalt 2018 bereit gestellt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) |
Beschlussvorlage - 40/2017 Die bisherige Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rieseby (kurz BGS) war u.a. aufgrund der von der Gemeindevertretung am 08.12.2015 beschlossenen Einführung einer Niederschlagswassergebühr neu zu fassen. Als Grundlage für die BGS dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.09.2017 beschlossen und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Genehmigung vorgelegt wurde. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage stand die schriftliche Genehmigung noch aus, ist aber für Ende November / Anfang Dezember angekündigt. Damit zum 01.01.2018 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 2018 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, entspricht jedoch der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung. Wesentliche Änderungen beziehen sich auf:
Die von der Verwaltung nach der Bewertung des gesamten Anlagevermögens durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass eine Anhebung des absoluten Abwasserpreises bei der Schmutzwasserzusatzgebühr um 1,02 € /m³ (nach 14 Jahren ohne Veränderung) von 2,74 € / m³ auf 3,76 € / m³ erforderlich ist. Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) können Benutzungsgebühren als Grund- und Zusatzgebühren erhoben werden. Während eine allgemeine Gebühr sowohl die Kosten für die Vorhaltung der Abwasseranlage als auch die Kosten des Betriebes abdeckt, ist die Grundgebühr eine spezielle Gebühr für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung. Eine Grundgebühr dient also dazu, die Fixkosten für Abschreibungen und Verzinsung (auch teilweise) abzudecken und verbrauchsunabhängig zu machen. Ein von der ständigen Rechtsprechung anerkannter und für Rieseby praktizierbarerer Maßstab für eine Grundgebührenerhebung ist die Nenngröße des auf einem Grundstück verwendeten oder erforderlichen Wasserzählers, wobei wesentlichen Unterschieden bei der Nenngröße durch eine sachgerechte Staffelung Rechnung zu tragen ist. Aus den in Rieseby tatsächlich vorhandenen Wasserzählernenngrößen ergäben sich folgende Staffelung und entsprechende mögliche Grundgebühren: Qn 2,5 (neue Bezeichnung Q3=4) 10,00 € / Monat Qn 6,0 (neue Bezeichnung Q3=10) 20,00 € / Monat Qn 10,0 (neue Bezeichnung Q3=16) 40,00 € / Monat Als Folge dieser Grundgebührenerhebung würde die verbrauchsabhängige Zusatzgebühr 2,80 € /m³ betragen. Die Entscheidung über die Splittung der Schmutzwassergebühr steht im Ermessen der Gemeindevertretung. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,54 € / m²/ Jahr festgesetzt (siehe § 24 der Satzung und anl. Gebührenkalkulation).
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Beschluss: Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird mit folgenden Änderungen in der vorliegenden Fassung vom 03.11.2017 beschlossen:
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 49/2017 Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.
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Beschluss: Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu gewähren.
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Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 10. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 55/2017 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rieseby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 169.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 3.929.900,- € auf nunmehr 4.098.900,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich um 91.300,- € und damit gegenüber bisher 911.200,- € auf 1.002.500,- €. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 56/2017 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 13,58 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Doris Rothe-Pöhls |
Protokollführer | stellv. Ausschussvorsitzender |