N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 24.06.2019.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.58 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (w. B.) Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik
wählbarer Bürger Hans-Peter Goos
Ausschussmitglied Jens Kolls
wählbarer Bürger Volker Plath
Ausschussmitglied Sabine Schultze
stellv. Ausschussvorsitzender Hans-Josef Verhasselt

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Frank Frühling (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter/in Uta Brandenburg
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Kai Lemke
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreterin Christine Scheller
Gemeindevertreter/in Martin Schlierkamp
Protokollführer Christian Levien
Wehrführer Heiko Hoop

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung wählbarer Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anträge und Anfragen
7. Zuschussantrag vom Tierschutzverein für Eckernförde und Umgebung e.V.
  Beschlussvorlage - 62/2019
8. Einbau Wegebaumaterial im Mühlenweg und Dinghöfter Weg
  Beschlussvorlage - 50/2019
9. Kostenübernahme für das Angleichen von Schächten und Schiebern bei Asphaltierungsarbeiten
  Beschlussvorlage - 51/2019
10. Fehlende Straßenentwässerung "Langkoppel"
  Beschlussvorlage - 54/2019
11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses des Ausschusses zur Bobbycarbahn
  Beschlussvorlage - 56/2019
12. Asphaltdeckenerneuerung der Gehwege am Saxtorfer Weg in Rieseby
  Beschlussvorlage - 58/2019
13. Erneuerung und Ergänzung von Straßenlaternen in Teilen Rieseby
  Beschlussvorlage - 61/2019
14. Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges
  Beschlussvorlage - 63/2019
15. Schulschwimmen in der Schleischule Rieseby
  Beschlussvorlage - 65/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung wählbarer Bürger
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet den wählbaren Bürger, Herrn Volker Plath, zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung gemäß § 21 der Gemeindeordnung. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Die Tagesordnung wird um die folgenden Punkte wie folgt erweitert:
TOP 14: Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges
TOP 15: Schulschwimmen in der Schleischule Rieseby
TOP 19: Auftragserteilung von Asphaltierungsarbeiten auf gemeindlichen Gehwegen im Zusammenhang mit der Verlegung von Breitbandleerrohren

Die Tagesordnungspunkte 16 - 19 werden nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Tagesordnung. 

zu TOP 6. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor. 

zu TOP 7. Zuschussantrag vom Tierschutzverein für Eckernförde und Umgebung e.V.
Beschlussvorlage - 62/2019
Der Gemeinde liegt ein Zuschussantrag vom Tierschutzverein für Eckernförde und Umgebung e.V. vor. Der Verein beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 100,- € pro Jahr.
Der Antrag liegt der Vorlage bei.  

Beschluss:
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 100 € jährlich gewährt.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einbau Wegebaumaterial im Mühlenweg und Dinghöfter Weg
Beschlussvorlage - 50/2019

Am 09.04.2019 hat die GV beschlossen, Asphaltfräsgut von der K83-Baustelle zu erwerben. Unterdessen wurden tatsächlich die beschlossenen rund 350 m³ Fräsgut an den beiden Wegen gekippt. Dem Beschluss gemäß sollen diese 350 m³ nun für rund 400 € durch einen örtlichen Unternehmer eingebaut werden. Sofern dieses Angebot steht und der Einbau stattfinden wird, bedarf es keiner weiteren Beratung. Da Herr Andresen aber Zweifel hat, dass ein Unternehmer dieses erklärtermaßen sehr heterogene Material (mit großen Klumpen) für die vergleichsweise kleine Summe (400 € entspricht 5 Stunden Gerät incl. Bedienung und MwSt.) profilgerecht und im Verbund zum Bestand in die Wege einbaut und verdichtet, wird vorsorglich eine Beratung empfohlen.

Es wurden schon Stimmen gehört, die die Verbesserung der Wegeoberfläche kritisieren, weil dann schneller gefahren werden könnte. Herr Andresen gibt zu bedenken, dass er schon eine Bürgerin mit Handicap (Elektrorollstuhl) auf einem der Wege getroffen hat. Er konnte beobachten, dass diese Schwierigkeiten hatte, um die zahlreichen Schlaglöcher herumzukommen, ohne umzukippen oder aufzuliegen.

Damit die Gemeindevertretung einen konkreten Preis für den Einbau des Fräsgutes einschließlich Verbund zum Bestand, Profilierung und Schaffung eines ungehemmten Wasserabflusses in die Banketten zur Beratung zur Verfügung hat, hat Herr Andresen ein Fachunternehmen um die Abgabe eines Angebotes, im Wesentlichen auf Quadratmeterbasis, gebeten. Dieses schließt mit einer Summe von gerundet 35.000 €. Dieser Preis wird die Gemeinde abschätzungsweise überfordern.

Herr Andresen organisiert gerade eine fast gleiche Maßnahme in einer anderen Gemeinde. Dort wird allerdings ein anderes Fachunternehmen zu vereinbarten Stundenpreisen arbeiten. Die dortigen Erfahrungen, auch hinsichtlich der Kosten, können ab Ende Juni in Rieseby genutzt werden.

Zur ergänzenden Information:

Im Mühlenweg wird der Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen Ende September bis Ende Oktober 2019 noch eine neue Frischwasserversorgungsleitung im Horizontalspül-bohrverfahren einbauen. Dazu wird dieser Weg voll gesperrt werden und es werden alle x Meter Start-, Ziel- und Montagegruben hergestellt. Aus diesem Grunde kann die Wegeinstandsetzung hier erst im Anschluss durchgeführt werden. Sollte die Witterung die wassergebundene Bauweise dann nicht mehr zulassen, muss im Frühjahr 2020 fortgefahren werden. Im Dinghöfter Weg könnte theoretisch schon jetzt eine Maßnahme durchgeführt werden.

Da der Mühlenweg vornehmlich im Basdorfer Bereich in einem schlechten Zustand ist, könnte man sich vielleicht im Spätherbst 2019 oder Frühjahr 2020 vorerst auf eine Sanierung dieses, kürzeren Wegeabschnittes beschränken. Der damit verbundene Aufwand mag mit rund 5.000 € abgeschätzt werden.

Beim Dinghöfter Weg ist eine Abgrenzung zwischen besseren und schlechteren Wegeabschnitten kaum möglich. Diese Maßnahme empfiehlt sich schon in diesem Sommer. Nach Abschätzung von Herrn Andresen wird eine wirkungsvolle Sanierung für die schon in der Vorlage 31/2019 genannten 12.500 € möglich sein.

Schlussendlich muss die GV entscheiden, wie verfahren werden soll. Der Bauhof ist weder personell noch maschinell in der Lage, den Einbau ohne dritte Unterstützung vorzunehmen.   


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Einbau des gelagerten Fräsgutes wie in der GV am 09.04.2019 für 400,00 € durchführen zu lassen und die Wege fortan zu beobachten. 


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Kostenübernahme für das Angleichen von Schächten und Schiebern bei Asphaltierungsarbeiten
Beschlussvorlage - 51/2019

Im Zuge der Asphaltierungen der K83, der L27 und der K59 sind eine Vielzahl von Schächten, Straßenabläufen und Schiebern an die neue Asphaltoberfläche anzugleichen (teilweise schon gewesen). Diese Arbeiten werden vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr organisiert und von den beauftragten Asphaltbauern erledigt. Da die Straßenbaulast für Schächte und Straßenabläufe nach derzeitiger Rechtsauffassung bei der Gemeinde liegt und die Schieber im Wesentlichen dem Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen (WBV) gehören, müssen Gemeinde und WBV auch die Kosten für das Angleichen übernehmen. Dieses muss schriftlich gegenüber dem LBV erklärt werden.

Auf der sicheren Seite liegend wird der Aufwand für das Angleichen von sämtlichen Schächten und Straßenabläufen in den genannten Straßen auf rund 75.000 € und der Aufwand für das Angleichen von Schiebern des WBV auf rund 7.000 € geschätzt.

Sollten die Kanalsanierungsarbeiten günstiger schlussgerechnet werden, als Haushaltsmittel für die Maßnahmen bereit gestellt wurden, so kann der Aufwand für das Angleichen der Schächte aus diesen Titeln befriedigt werden. Andernfalls müssen die Titel um das erforderliche Maß aufgestockt werden. Jedenfalls muss der Aufwand ausdem gleichen Gebührenhaushalt bestritten werden.

Empfehlung:

An der Kappelner Landstraße verläuft auf der östlichen Straßenseite ein gemeindlicher Gehweg. Diesen könnte man im Zuge der Asphaltierung der L27 auch anfräsen und mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Der Aufwand wird auf rund 7.000 € geschätzt. Erforderliche Mittel könnten über die Aufstockung des Wegeunterhaltungshaushaltes bereit gestellt werden.

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Beschluss:

Es wird beschlossen, 75.000 € für das Angleichen von Schächten und Straßenabläufen aus dem Abwasserhaushalt bereit zu stellen.

Ferner wird beschlossen, die Gelegenheit der Asphaltierung der L27 zu nutzen, und das kurze Stück Gehweg im Dingstock mit asphaltieren zu lassen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten, der ggf. im Nachtrag aufgestockt wird.     


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Fehlende Straßenentwässerung "Langkoppel"
Beschlussvorlage - 54/2019

In der Straße Langkoppel mangelt es an einer Straßenentwässerung. Scheinbar ist das Straßenwasser bis dato immer in den Banketten versickert. Heute offenbart sich schon bei normalem Landregen, dass das Wasser nicht zügig versickert. Es stautsich zu einer großen Pfütze und ergießt sich dann auf der Rückseite des Grundstückes Hofkamp 3. graphicgraphic   


Beschluss:
Es wird beschlossen, in der Straße "Langkoppel" einen oder zwei Straßenabläufe zu bauen. Der Aufwand wird aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten.      

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses des Ausschusses zur Bobbycarbahn
Beschlussvorlage - 56/2019
In den vergangen Sitzungen wurde über die Anlage einer "Bobby-Car-Bahn" auf dem Spielplatz des Kindergartens beraten. Bisher wurde eine solche nicht errichtet. Nunmehr gibt es eine Idee, wie man die bereits vorhandene Befestigung am Eingang zum Kindergarten für das Befahren mit Bobby-Cars nutzen könnte.

Die Kosten für die Beschaffung des Zaun- und Tormaterialien kostet einschließlich Fundamentbeton rund 2.800 €. Den Einbau würde der Hausmeister erledigen, ggf. mit Unterstützung eines Baggerunternehmens (ggf. Fundamentlöcher bohren).
Vorteile dieser Vorgehensweise:
  • Erweiterung des Außenspielbereiches bei steigender Kinderzahl sinnvoll
  • Auch beim Herübergehen zum Spielplatz kann kein Kind unbeabsichtigt das Gelände verlassen
Nachteil:
  • Der Weg zwischen Schäferkoppel und Petriweg wird durch Tore behindert   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Beschluss vom 26.09.2018 für eine Bobbycarbahn aufzuheben, Stattdessen soll ein Zaun errichtet werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Angebote einzuholen. 

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Asphaltdeckenerneuerung der Gehwege am Saxtorfer Weg in Rieseby
Beschlussvorlage - 58/2019

Im Zuge der Asphaltierung der K59 würde es sich anbieten, auch die asphaltierten "Gehwege" bzw. asphaltierten Seitenstreifen seitlich der Fahrbahn mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die Kosten sind im Zusammenhang mit der großen Maßnahme durch die ohnehin vorhandenen Geräte und Arbeitskräfte weniger als halb so teuer, als wenn man sie ohne diese Synergie beauftragen würde. Die mit dem Luftbild überlagerte Katasterkarte zeigt, dass sowohl die Fahrbahn als auch die seitlich führenden, teilweise asphaltierten Steifen im Straßenflurstück des Kreises belegen sind, d.h. Eigentümer ist der Kreis RD-Eck.

Herr Andresen hat den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) gebeten zu prüfen, wer für die Unterhaltung dieser Seitenstreifen verantwortlich ist, d.h. wer die Baulast hat. Am 05.06.2019 wird mitgeteilt, dass die vermarkte Ortsdurchfahrt nach OD-Richtlinie (OD) 177m vom Schnittpunkt der K59 mit der L27 entfernt am Ende der Bebauung vermarkt ist. D.h. die Gemeinde ist nach Straßen- und Wegegesetz SH eindeutig für diese Seitenstreifen zuständig.

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Die Kosten für das Anfräsen, Ansprühen mit Haftkleber und Asphaltieren einer neuen Asphaltdecke auf rund 220 m² Fläche werden jetzt unter 5.000 € liegen. Die Ausschreibung der K59- und L27-Maßnahme wird in Kürze veröffentlicht und Ende des Monats submittiert. Daher liegen noch keine tatsächlichen Einheitspreise vor.     


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Rieseby wegen der rechtlich eindeutigen Zuständigkeit den LBV bittet und beauftragt, die Asphaltierung der Seitenstreifen vorzunehmen. Die dem LBV zu erstattenden Kosten werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden durch eine Aufstockung des Wegeunterhaltungshaushaltes bereitgestellt.     


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erneuerung und Ergänzung von Straßenlaternen in Teilen Rieseby
Beschlussvorlage - 61/2019

Am 05.12.2018 wurde in der Gemeindevertretung beschlossen, nach Möglichkeit Synergien einer Kabelmitverlegung für Straßenbeleuchtung zusammen mit der Breitbandleerrohrverlegung zu nutzen. Am 19.03.2019 stellten die von den Schleswiger Stadtwerkenbeauftragten Tiefbaufirmen der Gemeinde die festgelegten Leerrohrtrassen für Breitband vor. Das Ergebnis dieser Besprechung kann dem zur Verfügung gestellten Vermerk vom 20.03.2019 entnommen werden.

Da die bisherige Beschlusslage nur die Kabelmitverlegung regelt, wird hier die Montage neuer und ergänzender Leuchten in die Beratung der Gemeinde gegeben. Die Kosten für 21 neue 5m-Maste, 8 neue Leuchtenköpfe analog zum Bestand und den Umbau von 13 vorhandenen Köpfen auf die neuen Maste werden einschließlich elektrischer Montage und erforderlichen Erdarbeiten auf rund 25.000 € abgeschätzt.

Die Vermögenshaushaltsstelle 15/67000.95000 wurde beschlussgemäß mit 30.000 € ausgestattet. Für die Lieferung des Kabels und deren Mitverlegung werden rund 12.000 € beansprucht. D.h., die Haushaltsstelle müsste mit zusätzlichen ca. 7.000 € ausgestattet werden, um alle angedachten Leuchten umzubauen und zu ergänzen.

Seit Juni 2017 hat die Gemeinde Rieseby nach Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED einen Wartungsvertrag mit den Schleswiger Stadtwerken abgeschlossen. Dieser wirkt noch bis zum 30.11.2024. Daher ist es zu empfehlen bzw. notwendig, auch die Schleswiger Stadtwerke in die vorgesehenen Maßnahmen einzubeziehen. Dazu sind diese auch ohne weiteres bereit.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorgesehene Ergänzung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den genannten Straßen vorzunehmen. Die Vermögenshaushaltsstelle 15/67000.95000 wird um erforderliche Mittel aufgestockt.      


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges
Beschlussvorlage - 63/2019

Die Gemeinde Rieseby besitzt seit dem Jahr 2007 einen Ford Tourneo als Fahrzeug für den Bauhof.

Bei diesem Fahrzeug handelte es sich um ein sogenanntes Werbefahrzeug welches von der Firma MOBIL zur Verfügung gestellt wurde.

Nach Ablauf des Pachtvertrages (Dauer 5 Jahre) ging der Ford in den Besitz der Gemeinde Rieseby über.

Nunmehr zeigt der Ford erhebliche Mängel, die nur mit hohen Investitionen zu beheben wären.

Gemäß Kostenvoranschlag einer Fachfirma aus Rieseby, würde eine Reparatur des Ford ca. 1.300 € kosten.

Eine Reparatur erscheint unwirtschaftlich.

Des Weiteren wird seitens des Bauhofs der Wunsch geäußert, eine Pritsche zu beschaffen, weil diese für den Bauhof sinnvoller einzusetzen wäre.

Mündliche Anfragen bei verschiedenen Autohändlern haben ergeben, dass eine neue Pritsche ab ca. 25.000,-- € zu erwerben sein würde.

Auf dem Gebrauchtmarkt wäre zurzeit eine Renault Pritsche für ca. 15.000,--€ brutto in Lübeck zu erwerben. Dieses Fahrzeug wäre erst drei Jahre alt und hat erst 28.000 km auf dem Tacho.


Beschluss:
Es wird beschlossen, einen neuen Pritschenwagen zu erwerben. Für den Erwerb werden bis zu 30.000,00 € bereitgestellt, Es ist zu prüfen, ob eine Finanzierung über Werbeträger möglich ist. Zudem ist zu prüfen, ob der Bauhof auf das zweite Fahrzeug verzichten könnte. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Schulschwimmen in der Schleischule Rieseby
Beschlussvorlage - 65/2019
Der Lehrplan für Grundschulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sieht ab dem kommenden Schuljahr Schulschwimmen vor. Aus diesem Grund gilt es zu überlegen, ob das Schulschwimmen im Lehrplan der Schleischule Rieseby zum nächsten Schuljahr etabliert werden soll.
Die Kosten teilen sich auf Schwimmhallennutzung sowie die Fahrtkosten zur Schwimmhalle auf. Gemäß der vorliegenden Angebote ist von Kosten in Höhe von 75,- € für die Schwimmhallennutzung und 175,- € für die Fahrtkosten pro Schwimmtag auszugehen. Aktuell besteht die Überlegung einem Schwimmtag für 60 Minuten pro Woche anzubieten. Bei ca. 40 Schulwochen im Schuljahr würden sich die Gesamtkosten somit auf 10.000 € belaufen.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum neuen Schuljahr Schwimmunterricht in der Schleischule Rieseby zu etablieren. Die Kosten in Höhe von 10.000,- € pro Schuljahr werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Doris Rothe-Pöhls 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender