N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 12.05.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Raimer Marten
wählbarer Bürger Jens Dahl
Ausschussmitglied Roger Indinger
Ausschussmitglied Jens Kolls
stellv. Ausschussvorsitzender Thomas Puphal

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Jürgen Bohle (entschuldigt )
Ausschussmitglied Hans Georg Reimer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreterin Ilona Martensen
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.
  Beschlussvorlage - 22/2010
7. Entschädigung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr (Jugendfeuerwehr)
  Beschlussvorlage - 9/2011
8. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
  Beschlussvorlage - 7/2011
9. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Rieseby
  Beschlussvorlage - 11/2011
10. Plakatsatzung der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 10/2011
II. Nichtöffentlicher Teil

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Ausschussvorsitzender Raimer Marten beantragt die Tagesordnung um den Punkt „ Auftragsvergabe Umrüstung Straßenbeleuchtung“ im nichtöffentlichen Teil zu erweitern.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Ausschussvorsitzender Raimer Marten berichtet, dass soeben ein Antrag des Gemeindekindergartens Rieseby eingegangen ist. Hier wird die Erneuerung defekter Kindergartenmöbel und der Einbau von Schallschutzeinrichtungen beantragt. Dieser Antrag wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.

zu TOP 5. Anträge und Anfragen
Ausschussmitglied Jens Kolls erinnert daran, dass bezüglich des Beteiligungsangebots an der Schleswig-Holsteinischen Netz AG noch ein Informationsgespräch mit den Mitgliedern des Finanzausschusses aussteht. Die Ausschussmitglieder kommen überein, dass dieses Informationsgespräch demnächst anberaumt werden sollte.

Ferner fragt Jens Kolls nach dem Verkauf des Feuerwehrtankers. Bürgermeister Kempe antwortet, dass dies vom Amt vorbereitet wird.

Ausschussmitglied Thomas Pufahl fragt nach der Tragfähigkeit der Klärwerkhalle für eine Photovoltaikanlage. Bürgermeister Kempe bestätigt die Tragfähigkeit. Das Projekt muss aber zwischenzeitlich als unrentabel eingestuft werden.

zu TOP 6. Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.
Beschlussvorlage - 22/2010
Der dänische Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V. beantragt für das Jahr 2011 einen pauschalen Zuschuss von der Gemeinde.
Ausschussmitglied Peter Märten bemängelt, dass der Antrag der Dansk Voksenundervisning (VHS) auf Bezuschussung für das Jahr 2011 für die Erwachsenenbildung nicht auf der Tagesordnung steht. Dieser ist am 15. April 2011 vom Sozial-, Kultur- und Sportausschuss an den Finanzausschuss verwiesen worden.

Herr Marten und Herr Erichsen erklären, dass ihnen hiervon nichts bekannt ist. Auch liegt kein Protokoll der Sitzung vor.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine pauschale Bezuschussung abzulehnen, aber in besonderen Einzelfällen auf Antrag wieder neu zu beraten. Für die Zukunft soll der dänische Gesundheitsdienst aufgefordert werden, einen namentlichen Nachweis der dänischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu erbringen, die den dänischen Gesundheitsdienst in Anspruch nehmen.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Entschädigung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr (Jugendfeuerwehr)
Beschlussvorlage - 9/2011
Mit Antrag vom 15. Apr 2011 stellt die Freiwillige Feuerwehr Rieseby den Antrag auf Zahlung des Höchstsatzes der Aufwandentschädigung für den Jugendwart und dessen Stellvertretung.


Gemäß Punkt 2.5 der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren sollen Jugendfeuerwehrwarte eine Auslagenpauschale erhalten, die den Betrag von 40,00 Euro monatlich nicht übersteigen darf.

Die / der stellvertretende Jugendfeuerwehrwart/in soll eine Auslagenpauschale erhalten, die höchstens die Hälfte der Auslagenpauschale des Jugendfeuerwehrwartes betragen darf.
Ausschussmitglied Jens Dahl plädiert für eine Entschädigung nach dem Höchstsatz der Entschädigungsrichtlinie.
Die übrigen Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass eine Erhöhung in absehbarer Zeit möglich ist.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Jugendfeuerwehrwart erhält eine Auslagenpauschale in Höhe von monatlich 30 €.
Die stellv. Jugendfeuerwehrwartin erhält eine Auslagenpauschale in Höhe von monatlich 15 €.

Die Auslagenpauschalen werden zum 01. Juli 2011 gezahlt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
Beschlussvorlage - 7/2011

Die Gemeinde hat der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel am 24.11.2010 grundsätzlich zugestimmt. Nunmehr liegt der diesbezügliche öffentlich-rechtliche Vertragsentwurf vor.

Hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung kann es viele Ansätze geben. Es wurden verschiedene Möglichkeiten überlegt. Im Ergebnis wird folgendes festgehalten: Bei einem monatlichen Mietzins von 5,00 € ließen sich theoretisch jährlich 60,00 € Mieteinnahmen je m² erzielen. Bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 5% und einer Abschreibung von 2% ergebe sich ein Kapitalwert von 857,14 € (60,00 € : 7%). Die Gemeinde Kosel hat sich in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich mit 5,18% an der Schulverbandsumlage beteiligt, so dass sich ein Wert von 44,40 € (857,14 € * 5,18%) ergeben würde. Da eine schulisch/soziale Nutzung der Gemeinde Rieseby keinen "unmittelbaren finanziellen Ertragswert" einbringt, sondern vielmehr ein sinnvolles Angebot der Gemeinde Rieseby über die Gemeindegrenzen hinweg darstellen würde, ergibt es für die Gemeinde keinen Sinn, den Schulverband aufzulösen, wenn hiermit eine finanzielle Ausgleichsverpflichtung einhergeht und die Gemeinde zusätzlich künftige Unterhaltungsverpflichtungen alleine tragen müsste. Andererseits muss sich die Gemeinde Kosel einen (abgestuften) Vermögensanspruch sichern, soweit die Schulräume anderweitig genutzt werden. Es wird daher vorgeschlagen, den vorstehenden Betrag, mit einem jährlichen Abgang von 2,22 € (1/20), als Ausgleichsbetrag festzulegen. Dieser Vorschlag erscheint vielleicht ungewöhnlich; er soll jedoch versuchen, eine Lösung zu finden. Diese würde scheitern, wenn Rieseby verpflichtet wäre, einen sofortigen „Wertausgleich“ zu zahlen und genauso kann Kosel nicht das "Risiko" eingehen, dass die Riesebyer Schule kurzfristig einer "gewinnorientierten" Verwertung zugeführt wird, die allein der Gemeinde Rieseby zu Gute kommen würde.

Folgendes Beispiel soll die Berechnung verdeutlichen:

Die Gemeinde Rieseby nutzt das Schulgebäude ab 2012 außerschulisch auf 100 m² für einen Kindergarten: Rieseby muss 4.440,00 € (44,40 € * 100 m²) an Kosel zahlen. Bei einer Nutzung ab 2014 wären es 3.996,00 € ((44,40 € - 4,44 €) * 100 m²)

Diese Regelung soll für räumlich getrennte Bereiche gelten; d. h., Gemeinschaftsbereich, wie Flure und Toiletten bleiben unberücksichtigt.

Hinsichtlich der Sporthallennutzung wird die Gemeinde Rieseby schriftlich erklären, dass die Gemeinde Kosel ein dauerhaftes Nutzungsrecht an 2 Abendstunden / Woche erhält.

Der Finanzausschuss hatte den Bürgermeister und die Schulverbandsvorsteherin ermächtigt, einige Änderungswünsche mit der Gemeinde Kosel zu verhandeln. Ein diesbezügliches Gespräch hat jedoch deutlich werden lassen, dass diese Änderungen nicht möglich sind. Die Gemeindevertretung Kosel hat den Vertrag zwischenzeitlich mit der einzigen Änderung beschlossen, dass die Gemeinde Kosel und nicht der TSV Kosel Nutzungsbegünstigte der Turnhalle sein soll.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird diskutiert.
Bürgermeister Kempe und Schulverbandsvorsteherin Martensen werden ermächtigt, die Änderungswünsche mit der Gemeinde Kosel zu verhandeln.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel zum 01.01.2012 wird, unter Berücksichtigung der Änderung hinsichtlich des Kostenausgleichs für eine betreute Grundschule und einer Volkshochschule, zugestimmt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.

Hinsichtlich der Sporthallennutzung wird die Gemeinde Rieseby schriftlich erklären, dass die Gemeinde Kosel ein zwanzigjähriges Nutzungsrecht an 2 Abendstunden in der Woche erhält.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Rieseby
Beschlussvorlage - 11/2011
In der Bauausschusssitzung am 27.04.2011 wurde beraten, wie die Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel umgerüstet werden könnte. Abschließend wurde die Verwaltung gebeten, auf Basis des Beratungsergebnisses eine Beschlussvorlage für den Finazausschuss zu verfassen.

Da die genaue Anzahl der Laternen in der Gemeinde Rieseby nicht bekannt ist, können die im folgenden berechneten und genannten Kosten nicht genau stimmen.

Herr Andresen hat den örtlichen Elektriker gebeten, zwei alternative Angebote für die Umrüstung zu unterbreiten.
1. Umrüstung komplett durch Elektriker
2. Umrüstung durch Zusammenarbeit zwischen Elektriker und Bauhof
Dabei wurde der Stundenaufwand für die Umrüstung auf Basis der Erfahrung aus anderen Gemeinden abgeschätzt. Dieser wurde mit i.M. 18 Minuten pro Laterne (2 Mann, brutto also 36 Min) angenommen. Daraus ergeben sich bei angenommenen 200 Laternen, die umgerüstet werden können, einschließlich Materiallierferungen:
  • für die Variante 1 incl. Steigergestellung Angebotskosten von rund 9.100 €.
  • für die Variante 2 incl. Steigergestellung Angebotskosten von rund 6.200 €.

Als Einheitspreise wurden auch die Kosten für Ersatzleuchten angefragt. Demnach würden folgende Netto-Kosten abgerechnet:
  • 1 Stück Kofferleuchte                                                                                    135,38 € 
  • 1 Stück Pilzleuchte                                                181,17 €
  • 1 Stück Ersatzkuppel für die Leuchten Dorfstraße            223,17 €
  • bei Abnahme von 10 Stück wie vor, je Stück                        206,00 €

Für die Variante 2 muss man feststellen, dass die Gestellung des Steigers durch den Bauhof erfolgen würde. Sicherlich würden aber auch hier die Mietkosten anfallen. Diese beliefen sich für rund 7 Werktage auf rund 1.250 € (in den genannten Kosten der Variante 2 in Höhe 6.200 € enthalten).
(Hinweis. Der Preis ließe sich ggf. bei konkreter Verhandlung für eine Bestellung noch etwas reduzieren.)
Somit ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit dem Bauhof tatsächlich lediglich der Kostenvorteil aus rund 60 Stunden Personal, d.h.rund 2.900 €.

Hinsichtlich der noch verbliebenen, vergilbten Kuppeln in der Dorfstraße könnte man parallel einen Austausch vornehmen. Allein dadurch würde eine Verbesserung der Ausleuchtung, auch nach Umrüstung der Leuchtmittel auf Kompaktleuchtstoffmittel, gewährleistet. Es sind noch 15 vergilbte Kuppeln vorhanden, so dass dadurch Kosten von rund 3.700 € anfallen.

Einsparpotential:
Bei einem Energieverbrauch von rund 90.000 kwh (siehe Anlage) ist ein Einsparpotential von rund 55.000 kwh zu erwarten. Damit dürften rund 10 - 12 Tsd. € Stromkosten eingespart werden. Der Verwaltungshaushalt 2010 hat bei den Betriebskosten tatsächliche Ausgaben von 17.994 € ausgewiesen. Unter Annahme des o.g. Potentials und derzeitiger Strompreise ergeben sich fortan jährliche Betriebskosten von rund 6 - 8 Tsd. €.
Die Umrüstung hätte sich nach 1 bis 2 Jahren amortisiert.

Tatsächlicher Energieverbrauch bezogen auf die Anzahl der Leuchten -theoretische Betrachtung -
  • 50 Stk 80 Watt HQL Laternen mit Vorschaltgerät leuchten nachts durch, also rund 4.000 Stunden x 50 Stk je 90 Watt / 1000 = rund 18.000 kwh
  • 50 Stk 125 Watt HQL Laternen mit VSG bis 0:00 Uhr und ab 4:00 Uhr, also 2.600 Stunden x 50 Stk je rund 135 Watt / 1000 = rund 17.500 kwh
  • 100 Stk 80 Watt HQL Laternen mit VSG bis 0:00 Uhr und ab 4:00 Uhr, also 2.600 Stunden x 100 Stk je rund 90 Watt / 1000 = rund 23.400 kwh
  • 50 Stk Wannenleuchten an Peitschen mit U-Röhre (63 oder 40 Watt mit VSG) i.M. 60 Watt bis 0:00 Uhr und ab 4:00 Uhr, also 2.600 Stunden x 50 Stk je rund 60 Watt / 1000 = rund 8.000 kwh
Summe der theoretischen Verbräuche: rund 67.000 kwh

Schlussfolgerung:
Die getroffenen Annahmen stimmen nicht ganz. Entweder sind mehr als 250 Laternen in der Gemeinde, die Leuchtdauer ist doch länger oder die Leuchten sind derzeit doch mit höherer Wattage ausgestattet. ALSO KÖNNEN DIE GENANNTEN KOSTEN NUR ÜBERSCHLÄGIG SEIN.

Hinweis:
Lichtdesigner, Leuchtenhersteller und andere Fachleute erachten diese Lösung mit Installation von Kompaktleuchtstoffmitteln als dilettantisch. Die Leuchten haben in Lumen gemessen tatsächlich eine geringere Helligkeit, allerdings scheint das menschliche Auge das Licht der Kompakleuchtstoffmittel heller zu beurteilen, als es tatsächlich ist. In keiner Gemeinde, in der bereits die Umrüstung erfolgte, gab es Probleme.            
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Kompaktleuchststoffmittel vorzunehmen. Die Mittel in Höhe von 10.000,- € werden über den Nachtrag 2011 im Vermögenshaushalt bereit gestellt. Die Ausführung soll bis Ende August 2011 abgeschlossen werden. Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbeschreibung soll erfolgen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Plakatsatzung der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 10/2011
Die Gemeinde Rieseby möchte eine Plakatsatzung erlassen.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und dem Finanzausschuss zur nächsten Sitzung vorzulegen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil


Raimer Marten  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in