N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 17.11.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Raimer Marten
Ausschussmitglied Jürgen Bohle
Ausschussmitglied Jens Kolls
Ausschussmitglied Hans Georg Reimer

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Jens Dahl (entschuldigt )
Ausschussmitglied Roger Indinger (entschuldigt )
stellv. Ausschussvorsitzender Thomas Puphal (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Zuschuss für die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit
  Beschlussvorlage - 16/2011
7. Antrag der Dansk Voksenundervisning (VHS) auf Bezuschussung für das Jahr 2011 für die Erwachsenenbildung in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 1/2011
8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 25/2011
9. Gemeindezusammenschluss
  Beschlussvorlage - 22/2011
10. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2012
  Beschlussvorlage - 23/2011
11. Erlass einer Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 24/2011
12. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 26/2011
Nichtöffentlicher Teil

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Ausschussvorsitzender Raimer Marten stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt 13 „Informationen zur Nachmittagsbetreuung“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erweitern.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende Raimer Marten berichtet kurz über die Notwendigkeit der Aufnahme des TOP 13 „Informationen zur Nachmittagsbetreuung“ in die Tagesordnung.

zu TOP 5. Anträge und Anfragen
Es werden keine Anträge und Anfragen gestellt.

zu TOP 6. Zuschuss für die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit
Beschlussvorlage - 16/2011
Die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby beantragt einen Zuschuss für eine Kanufahrt mit Zeltlager im Rahmen einer Ferienfreizeit vom 02.07. bis 03.07.2011. Da es keine Richtlinien der Gemeinde für Veranstaltungen der Aktion „Ferienspaß“ gibt, ist im Finanzausschuss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung über eine Bezuschussung zu beraten. Weitere Informationen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Der Finanzausschuss ist ermächtigt, eine endgültige Beschlussfassung vorzunehmen.

Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt, der Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag der Dansk Voksenundervisning (VHS) auf Bezuschussung für das Jahr 2011 für die Erwachsenenbildung in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 1/2011
Die dänische Volkshochschule beantragt mit Schreiben vom 25.01.2011 für das Jahr 2011 einen Zuschuss zur dänischen Erwachsenenbildung in der Gemeinde Rieseby.

Im Jahr 2010 wurde durch die Gemeinde Rieseby ein Zuschuss in Höhe von 80,00 gewährt.
Der Finanzausschuss ist ermächtigt, eine endgültige Beschlussfassung vorzunehmen.

Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt, der dänischen Volkshochschule einen Zuschuss in Höhe von 80,00 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 25/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurd des I. Nachtragshaushaltsplanes und der I. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.



Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Gemeindezusammenschluss
Beschlussvorlage - 22/2011

Die Gemeindevertretung Holzdorf hat am 07.12.2009 beschlossen, Gespräche mit den Nachbargemeinden über einen Gemeindezusammenschluss führen zu wollen. Dieses wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und den Nachbargemeinden unverzüglich mitgeteilt.

Sodann hat die Amtsverwaltung verschiedene Grundlagen einer möglichen Fusion sowie diverse Daten der möglichen Partner Damp, Holzdorf, Loose, Rieseby, Thumby und Waabs zusammengetragen. Ein erstes ergänzendes und korrigierendes Abstimmungsgespräch hat gemeinsam mit den Bürgermeistern und ihren Stellvertretern am 24.02.2010 im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden.

Die Gemeinden Damp, Thumby und Waabs haben zwischenzeitlich erklärt, einen Zusammenschluss derzeit nicht weiter verfolgen zu wollen. Die Gemeindevertretungen Loose und Rieseby haben am 18. bzw. 30.03.2011 jeweils einstimmig beschlossen, dass ein Gemeindezusammenschluss für sie in Betracht kommt, wobei eine konkrete Konstellation noch nicht bekannt war. Vertreter der Gemeinden Holzdorf, Loose und Rieseby haben die Angelegenheit am 21.09.2011 nochmals grundsätzlich erörtert. Im Ergebnis herrschte Einigkeit, dass die Gemeinden nunmehr zügig eine Beratung in ihren Gremien (Fraktionen, Finanzausschüsse, Gemeindevertretungen) vornehmen und zu einer grundsätzlichen Meinungsfindung bezüglich der denkbaren „Dreierlösung“ gelangen. Während dieses Verfahrens ist die Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner bedeutsam, weshalb eine aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden für eine größtmögliche Transparenz sorgen wird. Dies soll durch öffentliche Behandlung des Themas, eine entsprechende Berichterstattung in den örtlichen Zeitungen, durch Einwohnerversammlungen oder das persönliche Gespräch erfolgen.

Soweit es zu einer Vereinigung kommen soll, bietet sich der 01.01.2013 an, da wegen der Haushaltsplanung ein Jahresbeginn Sinn macht und im Jahr 2013 Kommunalwahlen stattfinden, die bereits für die Wahl einer gemeinsamen Gemeindevertretung genutzt werden könnten. Folglich sollten die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse möglichst noch in diesem Jahr gefasst werden, um die Zeit bis Herbst 2012 sowohl für „Rückkopplungen“ zu den Bürgern als auch für vertiefende Gespräche nutzen zu können.

Der Präsentation und dem Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages können weitere Einzelheiten entnommen werden.

Ausschussvorsitzender Raimer Marten berichtet, dass am 30.11.2011 ein weiteres Treffen mit Vertretern der Gemeinde Holzdorf stattfindet.
Jens Kolls hätte gerne eine Fusion zwischen Rieseby, Loose und Holzdorf gesehen. Einer Fusion zwischen Rieseby und Holzdorf steht er positiv gegenüber. Eine rechtzeitige Bürgerbeteiligung hält er für unerlässlich.
Raimer Marten bewertet einen Zusammenschluss der Gemeinden Rieseby und Holzdorf ebenfalls als Positiv.
In der Sicherung des Kindergarten- und Schulstandorts sieht Hartmut Schmidt einen weiteren wichtigen Punkt.
Frau Feddersen hält die Meinung des Bürgers in dieser Angelegenheit für sehr wichtig.

Beschluss:

ohne Empfehlung


zu TOP 10. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2012
Beschlussvorlage - 23/2011
Die dänische Zentralbibliothek beantragt für das Jahr 2012 einen Zuschuss von der Gemeinde. Im Jahr 2011 wurde ein Zuschuss in Höhe von 440,00 € gewährt. Dieser wurde anhand des Zuschusses für den Fahrbücherverein mit 10 % festgesetzt. Es ist jetzt zu beraten, ob für das Jahr 2012 ein Zuschuss gewährt werden soll und ob dieser ebenfalls wieder 10 % dessen betragen soll, was an den Fahrbücherverein gezahlt wurde.
Der Finanzausschuss ist ermächtigt, eine endgültige Beschlussfassung vorzunehmen.

Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt, der dänischen Zentralbibliothek für das Jahr 2012 einen Zuschuss in Höhe von 430,00 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 24/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 1999 25,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 60,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Bisher werden gefährliche Hunde nicht gesondert besteuert. Eine entsprechende Regelung wurde in § 4 Abs.2 und § 5 aufgenommen.

Die gültige Satzung verliert am 31.12.2013 ihre Gültigkeit, so dass es sinnvoll ist eine Neufassung zu erlassen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Erlass der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.

§ 7 (Steuerermäßigung) ist dahingehend zu ändern, dass die Steuer nicht unter 27,00 € (Verwaltungskosten) ermäßigt wird.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 26/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 und Haushaltssatzung 2012 wird von Herrn Erichsen erläutert.
Die Einnahmen bei den Kindergartenbeiträgen werden doch 30.000,00 € betragen (wie im Jahre 2011) und nicht 18.000,00 €. Hierdurch vermindert sich die Rücklagenentnahme auf 121.400,00 €.
Jens Kolls schlägt vor, für die Erneuerung einer Abwasserpumpe 2.000 € vorzusehen, die aus der Sonderrücklage Abwasser finanziert werden.

Der Ausschuss spricht unter Berücksichtigung der vorgenommenen beiden Änderungen folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.139.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               3.139.900,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               318.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               318.200,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         8,62 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          340 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          340 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         340 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nichtöffentlicher Teil


Raimer Marten  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in