Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
15/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
02.03.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 14.03.2012 
Finanzausschuss 22.03.2012 
Gemeindevertretung 29.03.2012 

Betreff:
Angelegenheiten der Schule Rieseby
- Umnutzung von Klassenräumen der Schule Rieseby für die Etablierung von einer weiteren Kindergartengruppe
- Sanierung von zwei Klassenräumen

Sachverhalt:
„Herrichten Kindergarten“

Der nordwestliche Trakt der Schule soll nach der Aufgabe der Hauptschule zum Kindergarten umgenutzt werden. Anliegender Lageplan zeigt die betroffenen Räume (B + C + D + E). Der Raum A wird schon länger als „Vorschule“ genutzt. Für die Umnutzung der Räume zum Kindergarten müssen zunächst verschiedene Voraussetzungen geschaffen werden.
Am 09.02.2012 hat ein Ortstermin mit Frau Sievers vom Fachdienst 3.1 Kinder, Jugend, Sport der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde stattgefunden. Frau Braun vom Amt Schlei-Ostsee sowie Vertreter der Gemeinde und des Kindergartens haben erfahren, welche betrieblichen und baulichen Voraussetzung aus Sicht dieser Fachabteilung des Kreises zu erfüllen sind.

Am 21.02.2012 hat Herr Andresen um einen Termin mit Vertretern der Schule und der Gemeinde gebeten, um Eckpunkte für das weitere Vorgehen zu erfahren. Anwesend waren:
  • Frau Hansen
  • Herr Büßen
  • Herr Kempe
  • Herr Kolls
  • Herr Marten
  • Herr Andresen
  • Herr Bargholz war aus termingründen nicht anwesend

Folgende Themen wurden angerissen:
  • Start des erweiterten Kindergartenbetriebs ist geplant zum 01.08.2012
  • Die Gemeinde Rieseby sollte in den Ausschüssen für Finanzen und Bau sowie in der GV über alle, mit diesen Planungen verbundenen, Konsequenzen beschließen. Dazu sind neben dem Konzept die Kosten von Bedeutung.
  • Damit die Kindergartenkinder nicht unkontrolliert in die Aula der Schule laufen können, soll im Flur zwischen Schule und Kindergarten ein Türelement eingebaut werden.
  • Der ohnehin im vergangenen Jahr angedachte Schallschutz der Decke in der bestehenden Kindergartengruppe soll mit dargestellt werden.
  • Alle Türen müssen mit einem Klemmschutz nachgerüstet werden.
  • Zwischen Raum B und Flur soll wunschgemäß ein Durchbruch geschaffen werden. Damit soll sich der Flur quasi als Aula öffnen (siehe im Lageplan Bezeichnung 3).
  • Im vorderen Flur und im neuen „Aula-Bereich“ sollte ein wischbarer Bodenbelag eingebaut werden (Linoleum oder PVC).
  • Im Eingangsbereich ist eine Windschleuse herzurichten. Möglicherweise lässt sich die vorhandene Schleuse wieder herstellen (siehe im Lageplan Bezeichnung 2, die Türflügel sollen im Keller eingelagert sein). Wahrscheinlich ist die Lage der Schleuse im Flur zu verändern.
  • Die vorhandenen Waschbecken der WCs sind nur mit Kaltwasser versehen. Es soll über Durchlauferhitzer Warmwasser bereit gestellt werden.
  • Die Sanierung der WC-Trennwände soll beraten werden.
  • Der Lehrmittelraum des Physikraums (siehe im Laeplan Bezeichnung E) soll als Büro für den Kindergarten umgenutzt werden. Eine der Türen zu den angrenzenden Räumen ist als Fluchweg zu belassen.
  • Die Einrichtung des Physikraums soll weichen. Herr Andresen regt an, die Einrichtung bei ebay anzubieten, da man in Waabs einen Fachraum über diesen Weg veräußern und damit sinnvoll verwerten konnte.
  • Ein Fluchtwegkonzept muss mit dem Brandschützer der Kreisverwaltung abgestimmt werden. Diese Abstimmung hat zu einem weiteren Ortstermin am Monatg den 27.02.2012 um 15:00 Uhr stattgefunden.

27.02.2012, 15:00 Uhr, Termin mit Herrn Wulff, Brandschutz Kreis RD-Eck
Anwesend waren:
  • Herr Büßen
  • Herr Wulff
  • Herr Andresen

Folgende Dinge werden verlangt:
  • Wände T 30. Die vorhandenen Wände sind aus Gipskarton und dürften daher diesen Ansprüchen genügen.
  • Wenn der Durchbruch zwischen Raum B und Flur erstellt wird, müssen die drei Gruppenräume mit Fluchtwegtüren nach draußen ausgestattet werden (Stichwort „Notwendige Flur“ i.S.d. Brandschutzrichtlinien, siehe Lageplan F1, F2, F3).
  • Alle Räume und der Flur sind mit vernetzten Rauchmeldern auszustatten
  • 3 Feuerlöscher sind vorzuhalten
  • Es ist eine Brandschutzordnung zu erlassen und aufzuhängen. Eine Unterweisung des KiGa-Personals ist durchzuführen.
  • Hinweis am Rande: Sollte ein Schlafraum für Kinder entstehen, so muss die Tür zu diesem Raum einen Glasauschnitt besitzen.

Thema der Unfallkasse Nord:
Es ist ein umzäunter Bereich im Außengelände zu definieren. Dieser soll verhindern, dass Kinder aus dem beaufsichtigten Bereich entweichen können. Da die Unfallkasse Nord ohnehin im Rahmen des Nutzungsänderungsverfahrens bei der Erteilung der Genehmigung beteiligt wird, hat Herr Andresen Herrn Röpnack um eine telefonische Stellungnahme gebeten. Zufälligerweise bietet sich für Herrn Röpnack aufgrund eines Termins in Eckernförde am Dienstag den 06.03.2012 die Gelegenheit, sich die Situation vor Ort anzusehen. Seine Stellungnahme muss zur Sitzung nachgereicht werden.

Thema Nutzungsänderungsantrag:
Der Nutzungsänderungsantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet werden. Da Herr Andresen nach § 65 Abs. 4 und 6 im vorliegenden Fall nicht bauvorlageberechtigt ist, muss ein Architekt mit der Antragsstellung beauftragt werden. Ein diesbezügliches Abstimmungsgespräch mit einem Architekten findet am Mittwoch den 07.03.2012 statt. Auch das Ergebnis dieses Gesprächs muss zur Sitzung nachgeliefert weden.

Thema Vermögensauseinandersetzung mit der Gemeinde Kosel:
Auf Grund der Umnutzung der schulischen Räume zu anderen Zwecken muss sich mit der Gemeinde Kosel geeinigt werden.

Sobald die genaue Art und der Umfang der angestrebten Maßnahmen feststehen, wird Herr Andresen eine Kostenschätzung fertigen und vorlegen. Möglicherweise wird dieses schon zur Bau-, Wege- Umweltausschusssitzung am 14.03.2012 der Fall sein.


“Sanierung von zwei Klassenräumen“

Zuletzt wurde im Herbst 2010 über die Sanierung von 3 Klassenräumen der Schule beraten (2.Klasse + VHS). Aufgrund von stetigen Veränderungen bei der Neuausrichtung der Schule wurde die Umsetzung des seinerzeit gefassten Beschlusses, die Sanierung im Haushalt 2011 zu berücksichtigen, vertagt. Nunmehr wurde Herr Andresen gebeten, dieses Thema erneut mit in den Beratungs- und Beschlussfassungsprozess einzubringen. Seitens derjenigen beim Ortstermin am 21.02.2012 anwesenden Entscheidungsträger sei eine Sanierung der beiden Klassenräume in 2012 innerhalb der Sommerferien als Gesamtmaßnahme mit der Herrichtung des Kindergartens anzustreben. Da im Sachverhalt des Beschlusses zu TOP 7 der Verbandsversammlung vom 20.09.2010 von der Sanierung dreier Räume ausgegangen wurde, wurden seinerzeit Kosten von rund 37.000 € genannt. Bei Fokussierung lediglich auf die beiden Klassenräume der 2. Klasse, muss mit Kosten von rund 27.000 € gerechnet werden.

Abstimmungstext:
„Herrichten Kindergarten“ und “Sanierung von zwei Klassenräumen“

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebenen Räume der Schule als Kindergarten herzurichten. Der Kostenumfang zur Herrichtung von 83.000,- € werden in den Nachtrag 2012 aufgenommen 83.000,- €. Des Weiteren wird beschlossen, die beiden Räume der 2. Klasse entsprechend des Sachverhaltes des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 20.09.2010 zu sanieren. Die erforderlich Mittel von rund 27.000 € werden anerkannt und im Nachtragshaushalt 2012 bereit gestellt. Insgesamt werden Haushaltsmittel von 120.000,- € im Nachtrag 2012 aufgenommen.

Darüberhinaus wird beschlossen, für den ab 01.08.2012 geplanten 2-Gruppenbetrieb, die zu beantragende Nutzungsänderung und Betriebserlaubnis durch die Verwaltung beantragen zu lassen. Gleichzeitig wird ein entsprechenden Kindergartenkonzept erarbeitet.
In diesem Zusammenhang wird der Kirche mitgeteilt, dass die Gemeinde bereit ist, die bestehende Kinderstubengruppe des kirchlichen Kindergartens ab dem 01.08.2012 in den gemeindlichen Kindergartenbetrieb zu übernehmen.


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Lageplan nordwestlicher Trakt der Schule