Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Wege- und Umweltausschuss | 14.03.2012 |
Finanzausschuss | 22.03.2012 |
Gemeindevertretung | 29.03.2012 |
Betreff: |
Angelegenheiten der Schule Rieseby - Umnutzung von Klassenräumen der Schule Rieseby für die Etablierung von einer weiteren Kindergartengruppe - Sanierung von zwei Klassenräumen |
Sachverhalt: |
„Herrichten Kindergarten“ Der nordwestliche Trakt der Schule soll nach der Aufgabe der Hauptschule zum Kindergarten umgenutzt werden. Anliegender Lageplan zeigt die betroffenen Räume (B + C + D + E). Der Raum A wird schon länger als „Vorschule“ genutzt. Für die Umnutzung der Räume zum Kindergarten müssen zunächst verschiedene Voraussetzungen geschaffen werden. Am 09.02.2012 hat ein Ortstermin mit Frau Sievers vom Fachdienst 3.1 Kinder, Jugend, Sport der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde stattgefunden. Frau Braun vom Amt Schlei-Ostsee sowie Vertreter der Gemeinde und des Kindergartens haben erfahren, welche betrieblichen und baulichen Voraussetzung aus Sicht dieser Fachabteilung des Kreises zu erfüllen sind. Am 21.02.2012 hat Herr Andresen um einen Termin mit Vertretern der Schule und der Gemeinde gebeten, um Eckpunkte für das weitere Vorgehen zu erfahren. Anwesend waren:
Folgende Themen wurden angerissen:
27.02.2012, 15:00 Uhr, Termin mit Herrn Wulff, Brandschutz Kreis RD-Eck Anwesend waren:
Folgende Dinge werden verlangt:
Thema der Unfallkasse Nord: Es ist ein umzäunter Bereich im Außengelände zu definieren. Dieser soll verhindern, dass Kinder aus dem beaufsichtigten Bereich entweichen können. Da die Unfallkasse Nord ohnehin im Rahmen des Nutzungsänderungsverfahrens bei der Erteilung der Genehmigung beteiligt wird, hat Herr Andresen Herrn Röpnack um eine telefonische Stellungnahme gebeten. Zufälligerweise bietet sich für Herrn Röpnack aufgrund eines Termins in Eckernförde am Dienstag den 06.03.2012 die Gelegenheit, sich die Situation vor Ort anzusehen. Seine Stellungnahme muss zur Sitzung nachgereicht werden. Thema Nutzungsänderungsantrag: Der Nutzungsänderungsantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet werden. Da Herr Andresen nach § 65 Abs. 4 und 6 im vorliegenden Fall nicht bauvorlageberechtigt ist, muss ein Architekt mit der Antragsstellung beauftragt werden. Ein diesbezügliches Abstimmungsgespräch mit einem Architekten findet am Mittwoch den 07.03.2012 statt. Auch das Ergebnis dieses Gesprächs muss zur Sitzung nachgeliefert weden. Thema Vermögensauseinandersetzung mit der Gemeinde Kosel: Auf Grund der Umnutzung der schulischen Räume zu anderen Zwecken muss sich mit der Gemeinde Kosel geeinigt werden. Sobald die genaue Art und der Umfang der angestrebten Maßnahmen feststehen, wird Herr Andresen eine Kostenschätzung fertigen und vorlegen. Möglicherweise wird dieses schon zur Bau-, Wege- Umweltausschusssitzung am 14.03.2012 der Fall sein. “Sanierung von zwei Klassenräumen“ Zuletzt wurde im Herbst 2010 über die Sanierung von 3 Klassenräumen der Schule beraten (2.Klasse + VHS). Aufgrund von stetigen Veränderungen bei der Neuausrichtung der Schule wurde die Umsetzung des seinerzeit gefassten Beschlusses, die Sanierung im Haushalt 2011 zu berücksichtigen, vertagt. Nunmehr wurde Herr Andresen gebeten, dieses Thema erneut mit in den Beratungs- und Beschlussfassungsprozess einzubringen. Seitens derjenigen beim Ortstermin am 21.02.2012 anwesenden Entscheidungsträger sei eine Sanierung der beiden Klassenräume in 2012 innerhalb der Sommerferien als Gesamtmaßnahme mit der Herrichtung des Kindergartens anzustreben. Da im Sachverhalt des Beschlusses zu TOP 7 der Verbandsversammlung vom 20.09.2010 von der Sanierung dreier Räume ausgegangen wurde, wurden seinerzeit Kosten von rund 37.000 € genannt. Bei Fokussierung lediglich auf die beiden Klassenräume der 2. Klasse, muss mit Kosten von rund 27.000 € gerechnet werden. |
Abstimmungstext: |
„Herrichten Kindergarten“ und “Sanierung von zwei Klassenräumen“ Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebenen Räume der Schule als Kindergarten herzurichten. Der Kostenumfang zur Herrichtung von 83.000,- € werden in den Nachtrag 2012 aufgenommen 83.000,- €. Des Weiteren wird beschlossen, die beiden Räume der 2. Klasse entsprechend des Sachverhaltes des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 20.09.2010 zu sanieren. Die erforderlich Mittel von rund 27.000 € werden anerkannt und im Nachtragshaushalt 2012 bereit gestellt. Insgesamt werden Haushaltsmittel von 120.000,- € im Nachtrag 2012 aufgenommen. Darüberhinaus wird beschlossen, für den ab 01.08.2012 geplanten 2-Gruppenbetrieb, die zu beantragende Nutzungsänderung und Betriebserlaubnis durch die Verwaltung beantragen zu lassen. Gleichzeitig wird ein entsprechenden Kindergartenkonzept erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird der Kirche mitgeteilt, dass die Gemeinde bereit ist, die bestehende Kinderstubengruppe des kirchlichen Kindergartens ab dem 01.08.2012 in den gemeindlichen Kindergartenbetrieb zu übernehmen. |
Anlagen: |
Lageplan nordwestlicher Trakt der Schule |