In der am 29.03.2012 beschlossenen Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Rieseby war bisher geregelt, dass eine generelle Betreuung nur bis 14.00 Uhr stattfindet. Eine Betreuung bis 15.00 sollte erst ab einer Mindestkinderzahl von 5 Kindern stattfinden.
Derzeit ist ein Bedarf für die Betreuung bis 15.00 Uhr für 4 Kinder angemeldet. Nach Rücksprache des Bürgermeisters mit den Fraktionen soll die bisher geltende Mindestgrenze zukünftig entfallen. Daher ist die Satzung in § 2 Abs. 1 entsprechend anzupassen. Weitere Anpassungen sind nicht erforderlich, da ein Gebührentatbestand für die Betreuung bis 15.00 Uhr in der Satzung bereits enthalten war.