Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
22/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
04.05.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 21.06.2012 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Rieseby

Sachverhalt:

In der am 29.03.2012 beschlossenen Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Rieseby war bisher geregelt, dass eine generelle Betreuung nur bis 14.00 Uhr stattfindet. Eine Betreuung bis 15.00 sollte erst ab einer Mindestkinderzahl von 5 Kindern stattfinden.

Derzeit ist ein Bedarf für die Betreuung bis 15.00 Uhr für 4 Kinder angemeldet. Nach Rücksprache des Bürgermeisters mit den Fraktionen soll die bisher geltende Mindestgrenze zukünftig entfallen. Daher ist die Satzung in § 2 Abs. 1 entsprechend anzupassen. Weitere Anpassungen sind nicht erforderlich, da ein Gebührentatbestand für die Betreuung bis 15.00 Uhr in der Satzung bereits enthalten war.


Abstimmungstext:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Rieseby wird erlassen.



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Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:

Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Rieseby