Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Wege- und Umweltausschuss | 12.06.2012 |
Gemeindevertretung | 21.06.2012 |
Betreff: |
2. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Norby" (Aufstellungsbeschluss) |
Sachverhalt: |
Es liegt der Gemeinde ein Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung „Norby“ vor für den Bereich „An der Wurth 6“. Die vorhandenen Gebäude in diesem Bereich mussten aufgrund der Baufälligkeit abgebrochen werden. Derzeit liegt das Grundstück brach. In der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Norby sind enge Baugrenzen um die ehemals vorhandenen Gebäude festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen ist eine sinnvolle weitere Nutzung des Grundstückes nicht möglich. Künftig soll hier eine wohnbauliche Nutzung erfolgen. Diese Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. |
Abstimmungstext: |
1. Die Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für das Gebiet “Norby“ soll wie folgt geändert werden: Verschiebung der Baugrenzen für den Änderungsbereich 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden. 4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden. 5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen. |
Anlagen: |
Antrag vom 29.03.2012 mit Planzeichnung des Änderungsbereiches |