Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
53/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
02.11.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 21.11.2012 
Gemeindevertretung 11.12.2012 

Betreff:
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2012

Sachverhalt:

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Abstimmungstext:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.



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Ulrich Erichsen
-Verwaltung-