Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
5/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
30.01.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Rieseby" für den Bereich östlich des Gutes Saxtorf
- Aufstellungsbeschluss -

Sachverhalt:

Grundlage der Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Insgesamt sollen ca. 6 WKA mit einer Gesamthöhe bis zu 200 m errichtet werden.
Die Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 - IV 232 – „ Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ werden beachtet.

Mit Schreiben vom 21.12.2012 bittet ein Investor um Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - im Parallelverfahren zum bereits eingeleiteten Flächennutzungsplanverfahren.


Planungsziele:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebaungsplan Nr. 17 kann die Gemeinde eine Feinsteuerung vornehmen sowie einen Zeitplan für die Umsetzung festlegen.

Wesentliche Teile der Fläche werden heute landwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung soll, mit Ausnahme der geplanten Anlagenstandorte und der zu errichtenden Wege, auch weiterhin betrieben werden.
Belange der Bodendenkmalpflege und der Archäologie werden berücksichtigt.

Hinweis:
Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere Avifauna und Fledermäuse werden seit Beginn des Jahres 2012 faunistische Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt werden.


Abstimmungstext:

1. Der vorhabenbeogene Bebauungsplan Nr. 17 wird aufgestellt. - Ziel ist die Schaffung
einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen
2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scopingtermin erfolgen.

6.            Mit der Planung und der Verfahrensdurchführung (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) soll das Planungsbüro IPP Ingenieurgesellschaft Possel & Partner, Kiel, beauftragt werden.

7.            Mit dem Vorhabenträger ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.




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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:

Lageplan - Bereichsabgrenzung B-17
Antrag LV-Energie Projekte v. 21.12.2012