Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
23/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
26.05.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 18.06.2013 

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 22. September 2013.

Sachverhalt:

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 22. September 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.


Abstimmungstext:


Für die Bundestagswahl am 22.09.2013 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Schleischule Rieseby

Der Wahlvorstand wird vom Bürgermeister in Abstimmung mit dem Amt vorgeschlagen.



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Bernd Eckart
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