Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
38/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
31.10.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Finanzausschuss 13.11.2013 
Gemeindevertretung 10.12.2013 

Betreff:
Sporthalle Rieseby

Sachverhalt:

Nachdem vor der Kommunalwahl zuletzt in der GV am 14.05.2013 beschlossen wurde, die Beratung über Belange der Sporthalle in den Bauausschuss zu vertagen, hat Herr Andresen im Oktober Herrn Bürgermeister Kolls sowie Herrn Stüve befragt, wie weiter verfahren werden soll.
Zur Klärung fand am 29.10.2013 ein Ortstermin in der Sporthalle mit Herrn Stüve und Herrn Hoop statt.

Folgende wesentliche Defizite fallen auf:
  • Rauchabzug im Flur außer Betrieb
  • Duschen / Umkleideräume
    • Leckagen an den Armaturen
    • kein Verbrühschutz (60°C am Auslauf)
    • keine automatische Abschaltung (Duschen laufen manchmal die ganze Nacht durch)
    • mangelnde Be- und Entlüftung, dadurch Kondenswasser- mit eingehender Schimmelbildung
    • Gefahr der Bildung von Legionellen in langen Leitungstotsträngen:
      • zahlreiche überflüssige Waschbecken
      • überflüssige Fußwaschbecken

Zudem gibt es bauteilbezogen, über die o.g. Defizite hinaus Themen, die es bei einer langfristigen Sanierungsplanung zu berücksichtigen gilt:
  • Hallenboden
  • Heiztechnik der Halle
  • Gebäudedämmung Dach und Fassade
  • Fensterfronten

Als Fazit wurde festgestellt, dass folgende Vorgehensweise zu empfehlen ist.

Die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene muss gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang sei an die Erläuterungen der Vorlage 19/2013 erinnert. Es werden die vorgeschriebenen Wasserproben gezogen und analysiert.

Um bei der Planung der Abstellung der wesentlichen Defizite langfristige Maßnahmen mit einzubeziehen, müssen zunächst die langfristigen Ziele definiert werden. Dazu bedarf es einer Vorplanung, in der sowohl der Baukörper als auch die Haustechnik integrativ berücksichtigt werden. Kurzum könnten ein Architekt und ein Fachplaner für Haustechnik mit der Erarbeitung einer Vorplanung beauftragt werden. Herrn Andresen ist in der näheren Umgebung von Eckernförde kein Büro bekannt, welches beide Disziplinen vereint. Daher müssten ggf. 2 Planungsaufträge erteilt werden. Das Honorar bemisst sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Da dabei die Baukosten als maßgeblicher Parameter in die Berechnung einfließen, kann Herr Andresen das Honorar nur grob abschätzen:
  • Architektenhonorar für LP 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung): 7.500 €
  • Honorar für Planer Haustechnik für LP 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung): 5.000 €


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, Planungsaufträge je an einen Architekten und einen Planer für Haustechnik zu erteilen. Der Auftrag beschränkt sich zunächst auf die Erbringung der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung). Das Ergebnis dieser Planungen wird in Form eines Konzeptvorschlags nebst Kostenschätzungen in einer Bauausschusssitzung im Frühjahr 2014 vorgetragen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von geschätzten 12.500 € werden im Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt.



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Jan Andresen
-Verwaltung-