Mit Datum vom 13.05.2015 haben Gemeindevertreterinnen und -vertreter nach § 34 Abs. 4, Satz 3, der Gemeindeordnung S.-H. beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächst folgenden Gemeindevertretersitzung zu setzen:
"Gemeindliches Einvernehmen der Gemeinde Rieseby"
Ziel soll es sein, dass die Gemeindevertretung über das Einvernehmen der Bauanträge für den geplanten Windpark in Rieseby entscheidet. Grundsätzlich ist für alle Einvernehmensentscheidungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches die Zuständigkeit im Rahmen von § 3 Buchst. m) der Hauptsatzung der Gemeinde Rieseby auf den Bürgermeister übertragen.