Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
14/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
01.06.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Gemeindliches Einvernehmen der Gemeinde Rieseby

Sachverhalt:

Mit Datum vom 13.05.2015 haben Gemeindevertreterinnen und -vertreter nach § 34 Abs. 4, Satz 3, der Gemeindeordnung S.-H. beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächst folgenden Gemeindevertretersitzung zu setzen:

"Gemeindliches Einvernehmen der Gemeinde Rieseby"

Ziel soll es sein, dass die Gemeindevertretung über das Einvernehmen der Bauanträge für den geplanten Windpark in Rieseby entscheidet. Grundsätzlich ist für alle Einvernehmensentscheidungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches die Zuständigkeit im Rahmen von § 3 Buchst. m) der Hauptsatzung der Gemeinde Rieseby auf den Bürgermeister übertragen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, dass in Ausnahme zu § 3 (Aufzählung (m)) der Hauptsatzung das gemeindliche Einvernehmen für den Bau von Windenergieanlagen durch die Gemeindevertretung entschieden wird.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Antrag