Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
31/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
27.08.2015

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 15.09.2015 
Gemeindevertretung 24.09.2015 

Betreff:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes

Sachverhalt:
Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.

Abstimmungstext:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-

Anlagen:
  • Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages