Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
42/2015
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
19.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 08.12.2015 

Betreff:
Grundsatzbeschluss zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach Kommunalabgabengesetz

Sachverhalt:
Am 02.11.2015 fand ein Informationsgespräch für alle Gemeindeverteter/innen und wählbare Ausschussmitglieder über einmalige und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz (KAG) mit Herrn Wolfgang Belz von der COMUNA Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH statt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Erhebungspflicht steht außer Zweifel und wurde daher an diesem Abend nicht erneut thematisiert.

Neben vielen grundsätzlichen beitragsrechtlichen Ausführungen wurden die wesentlichen Unterschiede zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen erklärt und anhand einer Gemeindekarte mit eingetragenen Straßen und Wegen die Möglichkeit und Praktikabilität der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen beleuchtet.
Es wurde deutlich, dass das System der wiederkehrenden Beiträge in der Gemeinde Rieseby nach der heutigen Rechtslage und den heutigen Erkenntnissen schwer umsetzbar ist. Das gesamte Gemeindegebiet als ein einheitliches Abrechnungsgebiet anzusehen wird rechtlich nicht möglich sein.
Insbesondere sei hier darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Owschlag im Amt Hüttener Berge seit 2 Jahren an der Einführung der wiederkehrenden Beiträge arbeitet und u.U. die erste Gemeinde in Schleswig-Holstein wird, die (u.U. in 2016) eine entsprechende Satzung erlassen wird. Für diesen Fall wird deren Anwendung dann in den Jahren nach Einführung zu ersten verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen der Satzungsgrundlagen führen und neue Erkenntnisse hinsichtlich der Umsetzbarkeit des § 8a KAG bringen. Ein Systemwechsel von einmaligen zu wiederkehrenden Beiträgen wäre grundsätzlich auch später möglich.
Für die Einführung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen würde die Verwaltung einen Satzungsentwurf erarbeiten.

Für die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen müsste hinsichtlich der erforderlichen Bildung von Abrechnungsgebieten rechtliche Beratung eingeholt und mit der beitragsrechtlichen Gewichtung aller Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets ein kompetenter Dienstleister (z.B. COMUNA mbH) beauftragt werden, da hierfür in der Verwaltung keine Kapazitäten frei sind. Ein zeitlicher Vorlauf von ca. 2 Jahren würde erforderlich. Die Kosten für diese Arbeiten werden auf mindestens 20.000 € geschätzt.

Eine Entscheidung für eines der beiden Beitragssysteme in Form eines Grundsatzbeschlusses ist erforderlich.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, für das Gemeindegebiet Rieseby eine Satzung zur Erhebung von einmaligen Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, den Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-