Die derzeitige Situation des Kindergartens "Schleikinder" lässt sich wie folgt schildern:
Die maximale Gruppengröße ist in beiden Gruppen erreicht und es liegen neue Anmeldungen ab 01.01.2016 vor. Bis jetzt konnten durch Ausnahmegenehmigungen durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde die Gruppengröße zeitweise erweitert werden, jedoch lassen dies die aktuellen Anmeldezahlen nicht mehr zu.
Daher ist in einem Gespräch mit der Heimaufsicht von Kreis Rendsburg-Eckernförde besprochen worden, dass eine neue altersgemischte Gruppe zum 01.01.2016 eröffnet werden kann und dadurch alle Kinder, für die Anmeldungen vorliegen, auch in der Einrichtung aufgenommen werden können.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 KiTaVO soll die Gruppengröße 20 Kinder betragen.
In altersgemischten Gruppen mit Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verringert sich die Gruppengröße nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KiTaVO um jeweils einen zusätzlichen Platz je aufgenommenem Kind unter drei Jahren gemäß § 8 Abs. 3 KiTaVO.
In altersgemischten Gruppen mit drei und mehr Kindern, die noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben, ist neben einer Fachkraft eine weitere Kraft nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 KiTaVO, also ein/e sozialpädagogische Assistentin/Assistent oder eine Kinderpflegerin oder Kinderpfleger erforderlich.