Es wird beschlossen, zur Klarstellung der Verkehrssicherungspflicht eine Sichtprüfung der Dachkonstruktion der Sporthalle durch den Sachverständigen vornehmen zu lassen, der das Sanierungskonzept für die Sporthalle erarbeitet hat. Sollten Zweifel an der Standsicherheit bestehen, ist ein Statiker hinzuzuziehen, der dann die abschließende Standsicherheit zu prüfen hat. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Sichtprüfung zu veranlassen und je nach Bedarf auch eine statische Prüfung zu beauftragen.
Weiterhin wird beschlossen, die bereits tätig gewesenen Planer damit zu beauftragen, folgende Vorplanungen durchzuführen:
Sanierung der Waschräume und der Warmwasseraufbereitung
Es soll sich um Vorplanungen i.S.d. HOAI 2013 handeln. Der damit verbundene Aufwand beträgt 7 % des Gesamtplanungsaufwandes zzgl. Nebenkosten, Umbauzuschlag und der Anrechnung mitzuverarbeitender Bausubstanz. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Honorarverträge zu verhandeln und abzuschließen. Da klassischerweise vor Aufnahme von Planungen keine Kosten bekannt sind und daher auch kein Planungshonorar berechnet werden kann, kann zu diesem Zeitpunkt nur ein Aufwand geschätzt werden. Es werden Mittel in Höhe von 10.000,00 € im Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt.
Abschließend wird der Bürgermeister beauftragt, zeitnah Gespräche mit den Nachbargemeinden zu einer interkommunal genutzten Halle (Mehrzweckhalle) zu führen und im Frühjahr 2016 über die Ergebnisse zu berichten.