Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
49/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
16.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 02.12.2015 
Gemeindevertretung 08.12.2015 

Betreff:
Widmungsverfahren für zwei Straßen in Rieseby

Sachverhalt:
Für einen Großteil der Straßen im Gemeindegebiet liegen der Verwaltung keine Widmungsunterlagen vor. Um Rechtsicherheit zu schaffen, sollen diese Straßen nach und nach gewidmet werden. Aufgrund des Einbuchungsverfahrens des Wegeflurstücks 12/2, Flur 4, Gemarkung Stubbe, mit dem Bahnübergang Petriholz (s. Beschlussvorlage 43/2015) soll die Widmung der Straßen "Petriholz" und "Mürholm" erfolgen.

Die Klassifizierung der Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz ist unabhängig von der Klassifizierung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die sich im Eigentum der Gemeinde Rieseby befindliche Straße "Mürholm" (Gemarkung Hörst, Flur 1, Flurstück 15 und Gemarkung Patermeß, Flur 1, Flurstücke 2 und 4/14) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Fläche ist in der Übersichtskarte grün gekennzeichnet.

Vorbehaltlich des abgeschlossenen Einbuchungsverfahrens wird außerdem beschlossen, die Straße "Petriholz" (Gemarkung Stubbe, Flur 4, Flurstück 12/2) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Fläche ist in der Übersichtskarte rot gekennzeichnet. 


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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:
Übersichtsplan