Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rieseby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 26.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 3.950.100,- € auf nunmehr 3.976.200,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes verändern sich nicht. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 31.000 € auf 200.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
Der Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Bewirtschaftungskosten in der Turnhalle von 67.700 € vor. Die Verwaltung prüft derzeit noch zusammen mit der E.On die Abrechnungen.