Für das Gebiet "Dingstock"* wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung von Wohnbaufläche.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.