Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
57/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
19.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 26.11.2015 
Gemeindevertretung 08.12.2015 

Betreff:
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Rieseby

Sachverhalt:
Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde örtliche Verbrauch- und Aufwandssteuern erheben, soweit sie nicht dem Land vorbehalten sind. Zu den Aufwandssteuern gehört u. a. auch die Zweitwohnungssteuer. Diese ist nicht dem Land vorbehalten.
Durch die Zweitwohnungssteuer soll auch der Zweitwohnungsinhaber angemessen an den Vorhaltekosten für die Infrastruktur in der Gemeinde beteiligt werden. Hier hält u. a. die Gemeinde für die Zweitwohnungsinhaber Wanderwege, die Feuerwehr, öffentliche Flächen usw. vor. Ferner unterhält sie die Straßen. Zur Finanzierung der sich hieraus ergebenden Kosten erhält die Gemeinde vom Zweitwohnungsinhaber nur die Grundsteuer B, während die Gemeinde vom Einwohner mit Hauptwohnsitz zusätzlich noch Anteile an der Einkommenssteuer, Anteile an der Umsatzsteuer, Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich und Schlüsselzuweisungen erhält.
Die Hauptlasten der Infrastruktur tragen damit die Einwohner mit Hauptwohnsitz. Diese Kostenverteilung ist ungerecht und benachteiligt die Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird der Zweitwohnungsinhaber daher angemessen an diesen Vorhaltekosten beteiligt.

Abstimmungstext:
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Rieseby wird beschlossen.


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Ulrich Erichsen
-Verwaltung-