Der Entwurf zum B-Plan Nr. 19 "Dingstock" der Gemeinde Rieseby und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Verhandlungen zur rechtlichen Sicherung der Thingstätte aufzunehmen. Ziel ist die grundbuchliche Sicherung. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Verhandlungen zur Sicherstellung der Ersatzpflanzungen im Gemeindegebiet vorzunehmen.
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