Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
53/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
21.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 20.12.2016 
Gemeindevertretung 20.12.2016 

Betreff:
Sanierungen an der Sporthalle Rieseby, weitere Vorgehensweise

Sachverhalt:
Zuletzt wurde am 21.07.2016 beraten und beschlossen, die Kosten verschiedener Varianten des abschnittsweisen Vorgehens durch die Planer gegenüberzustellen. In der Sitzungsrunde im November / Dezember 2016 war es seitens der Kommunalpolitik aus Kapazitätsgründen nicht gewünscht, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen. Nunmehr soll das Thema erneut aufgegriffen werden. Ein Vertreter der Planer wird zur Sitzung erscheinen und vortragen.

Herr Andresen hat zwischenzeitlich eine Infoveranstaltung der IB-SH und der Energie- und Klimaschutzinitiative SH im Gemeindezentrum in Felde besucht. Gegenstand der Veranstaltung waren landespolitische Ziele und Fördermöglichkeiten der Sportstättensanierung sowie auch ein Erfahrungsbericht aus dem Beispiel der Sanierung der 3-Feld-Halle in Felde. Referenten waren Vertreter der IB-SH, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, die Kommunalpolitiker aus Felde, der Regionalmanager der Aktivregion Mittelholstein, eine Vertreterin des Innenministeriums, Herr Wortmann vom gleichnamigen Ingenieurbüro sowie Herr Georg Schröder vom Haustechnikbüro Schröder.
Der Erfahrungsbericht aus Felde (Gemeinde mit ca. 2.100 Einwohnern) betraf die Sanierung der kommunalen, ca. 40 Jahre alten Dreifeldsporthalle. Das Projekt wurde über 4 Jahre entwickelt. Förderung aus Health-Check-Mitteln im Rahmen des Einsatzes regenerativer Energien (Erdwärme und BHKW), Energiekonzept zusammen mit Strom und Wärme für die Schulgebäude, das FWHs und das Dorfgemeinschaftshaus, 60 % Energieeinsparung, Kosten der Sanierung insgesamt 2,45 Mio Euro, Förderung über die Aktiv-Region ca. 1 Mio Euro über die Aktiv-Region.

Energiekonzept ganz grob:
   1 kWh elektrische Energie
+ 5 kWh Wärme aus Erdreich
   6 kWh Gesamtwärme zum Heizen
Die 1 kWh elektrische Energie wird über ein BHKW bereitgestellt.
In der Summe kann bilanziert werden, dass 3 kWh (Strom und Gas) eingesetzt werden, um anschließend 8 kWh Wärme und Strom zu erzeugen.
Trotzdem lässt sich der Finanzierungsaufwand einer Sanierung niemals durch die Energieeinsparung decken! Interessant war noch, dass statt einer geplanten Solltemperatur von 20 °C in der Sporthalle tatsächlich 17 °C eingestellt und ausreichend sind.

Die Veranstaltung hat folgende Erkenntnisse gebracht:
  1. Das Land SH fördert bis 2017 nur Schwimmhallensanierungen mit einem Budget von 2 Mio Euro jährlich. Bei insgesamt 20 Antragsbewilligungen ergibt sich eine Bezuschussung von 100.000 € pro Projekt. Ab 2018 wird das Land möglicherweise einen anderen Förderschwerpunkt festlegen. Möglicherweise werden auch kommunale Sporthallen in den Fokus rücken. Allerdings wird die Größenordnung der Förderung sich wohl nicht groß verändern. Es lässt sich also feststellen, dass ein verlorener Zuschuss in der Größenordnung von 100.000 € zwar bei einem 1-2 Mio Euro Projekt hilfreich ist aber keine Finanzierung sicherstellen kann.
  2. Eine Sportstättenentwicklungsplanung wird durch das Land mit maximal 10.000 € bezuschusst. Der Kofinanzierungsanteil der Gemeinde muss bei mindestens 20 % liegen. Möglicherweise wäre dieses ein Weg, das Sanierungsziel der Gemeinde genauer zu definieren. Dabei werden Bedarfe, Alternativen der Sanierung und regionale Besonderheiten sowie auch verschiedene Konzeptansätze ermittelt, verglichen und vorgetragen. Eine solches Werk könnte die technischen Planungen ergänzen und dabei helfen, die Ziele der Gemeinde genauer zu definieren, um so mittelfristig ein abgerundetes Gesamtplanungskonzept zu erhalten. Für die Gemeinde würde dieses Werk maximal 2.000 - 2.500 € kosten.
  3. Eine Energieberatung über die BAFA wird mit bis zu 80 % bezuschusst.
  4. Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen für zinsgünstige Finanzierungen. Stichworte sind:
    • soziale Stadt
    • Klimaschutzinitiative des Bundes über den Projektträger Jülich, erhöhte Zuschussquoten für finanzschwache Kommunen, Antragsfristen jeweils 31.03. und 30.09. eines Jahres.
    • verschiedene sonstige Programme der kfw
    • Kumulierung nicht immer möglich

Herr Andresen regt an, dass Sporthallenthema möglicherweise in Kombination mit einem Energiekonzept für die Schule und die Kläranlage zu überdenken. Würde man eine Sportstättenentwicklungsplanung und eine Energieberatung bei entsprechenden Fachleuten bestellen und dafür die genannten Förderungen einwerben. So ließe sich ggf. ein Gesamtprojekt konstruieren, das aus heute nicht auf den ersten Blick erkennbaren Fördertöpfen zuschussfähig wäre.  

Abstimmungstext:
Bis zur nächsten Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sind die offenen Ergebnisse zum Sanierungskostenvergleich auf Basis des Beschlusses vom 14.07.2016 durch den Fachplaner vorzulegen und vorzustellen. Ergänzend sollen mit der Investitionsbank S.-H. Gespräche stattfinden, die eine Förderfähigkeit im Rahmen eines Klimaschutzkonzeptes / Quartierskonzeptes klären. Die Ergebnisse sind dann im Rahmen der nächsten Sitzung vorzustellen. 


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Jan Andresen
-Verwaltung-