Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
54/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
21.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erschließung Neubaugebiet - Bebauunsgplan Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"

Sachverhalt:
Am 21.07.2016 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung über die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet Rieseby beraten. Neben den Aufstellungsbeschlüssen für die notwendigen Bauleitpläne wurde auch über die Frage der Erschließung dieses Gebiets beraten. Da es sich bei dem betroffenen Grundstück um gemeindeeigenen Grund und Boden handelt, bestünde durchaus die Möglichkeit, dass die Gemeinde das Gebiet selbst erschließt und vermarktet. Bei dieser Vorgehensweise wäre die Gemeinde Herr des Verfahrens und Entscheidungsträger bei der Grundstücksvergabe. Alternativ wäre auch eine Erschließung durch einen Dritten möglich. Die Gemeinde würde den Grund und Boden als Bauerwartungsland veräußern und hätte mit der weiteren Umsetzung und den Grundstücksvergaben keine Berührungspunkte. Beide Varianten sind denkbar und haben ihre Vor- und Nachteile.

Sofern die Gemeinde selbst erschließt, hat sie alle Kosten zu tragen und refinanziert diese aus der Vermarktung der Grundstücke. Je nach Aufwand der Erschließung stellt sich ein entsprechender Gewinn dar. Bei einer Erschließung durch Dritte reduziert sich der Gewinn durch den reinen Verkaufserlös des Grundstücks als Bauerwartungsland.

Für den Fall, dass die Gemeinde eine Erschließung durch einen Dritten favorisiert, wäre zu klären, wie weiter verfahren werden soll. Es wären mit verschiedenen Vorhabenträgern Gespräche zur geplanten Erschließung sowie zu den Kaufpreisen zu führen.

Die beschlossenen Baugrunduntersuchungen sind beauftragt. Die Umsetzung konnte aufgrund der Ernte erst verspätet umgesetzt werden. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen.
In den Fraktionen sollte über die weitere Vorgehensweise beraten werden. Da das weitere Verfahren von der Entscheidung über einen Erschließungsträger abhängt, gilt es hierüber eine abschließende Entscheidung herbeizuführen. 

Abstimmungstext:
Das Neubaugebiet für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" soll durch die Gemeinde selbst erschlossen werden.


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Norbert Jordan
-Verwaltung-