Der Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Dingstock", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird mit folgenden Änderungen/Ergänzungen als Satzung beschlossen:
- Folgender Text aus der Begründung (Seiten 7/8) soll als Hinweis mit in den Textteil B der Satzung aufgenommen werden:
"Die Baumaßnahmen sind so vorzusehen, dass innerhalb des Kronentraufbereichs der zu erhaltenden Bäume mit einem zusätzlichen Abstand von 1,5 m keine Bodenarbeiten, Abgrabungen oder Verdichtungen erfolgen dürfen. Sollten hier Arbeiten durchgeführt werden müssen, so sind diese durch eine fachkundige Bauleitung zu begleiten, um Schäden an den oberirdischen und unterirdischen Teilen der Bäume zu vermeiden."
- Auf Seite 8 der Begründung ist die Aussage zum Kirschbaum zu prüfen. Es wird von einem Stammumfang bzw. Stammdurchmesser von jeweils 0,5 m gesprochen.
Die Begründung wird mit den zuvor genannten Änderungen/Ergänzungen gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Dingstock" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Dingstock" in Kraft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen