Für das Gebiet "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"* wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Neubau eines Einzelhandels-Verbrauchermarktes.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.