Es muss eine Anpassung der Satzung des Schleikindergartens im Bereich der Schleikinderkarten erfolgen. Die Änderung soll zum 01.05.2017 in Kraft treten.
Bisher gab es nur die Bezeichnung „Schleikinderkarten“ und dann die Unterteilung der 5er und 10er Karten sowie die dazugehörige Gebühr. Es gab also noch keine Differenzierung zwischen U3- und Ü3-Kindern.
Nach Rücksprache mit der Kindergartenleiterin, Frau Anke Hansen, ist es vom Personal nicht gewünscht, dass auch U3-Kinder die Schleikinderkarten nutzen sollen. Durch diese Karten ist die Planung für die Nachmittagsbetreuung schon schwierig zu gestalten, und dies würde, durch die Aufnahme von U3-Schleikinderkarten in die Satzung, zusätzlich noch erschwert werden.
Die Stellungnahme des Beirates sollte spätestens zur Gemeindevertretersitzung vorliegen.