Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
22/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
05.04.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "Dorfstraße 24 - 26"

Sachverhalt:
Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde mit dem Wunsch auf Bauleitplanung heran getreten. Geplant ist hier Wohnbebauung. Die Fläche war bereits Bestandteil im Planungsgespräch bei dem unter anderem der Kreis Rendsburg-Eckernförde und die Landesplanung anwesend waren. Hindernisse werden hier derzeit nicht gesehen. 

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Dorfstraße 24-26"* wird der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Mit den Antragstellern sind entsprechende Kostenerstattungsverträge abzuschließen.

- * ums. räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 


.....................................
Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Karte Geltungsbereich