Für das Gebiet "Dorfstraße 24-26"* wird der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Mit den Antragstellern sind entsprechende Kostenerstattungsverträge abzuschließen.