Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Wege- und Umweltausschuss | |
Bau-, Wege- und Umweltausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Antrag der WGR-Fraktion auf Zurückstellung der Bauanträge zum Windpark Saxtorf gemäß § 15 BauGB |
Sachverhalt: |
Mit Datum vom 16.05.2017 wurde durch die WGR-Fraktion nachstehender Antrag gestellt: Antrag zur Bauausschusssitzung der Gemeinde Rieseby am 18.5.2017 und zur Gemeinderatssitzung der Gemeinde Rieseby am 22.5.2017 Die WGR beantragt die Zurückstellung gem. § 15 BauGB der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge der Firmen ÖKOTEC und PLAN 8 und vorab das Respektieren des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid vom 1.3.2015. Begründung: In ihrer Beurteilung vom 11.5.2017 bezieht sich der Rechtsbeistand der Gemeinde Rieseby, Frau Prof. Dr. Leppin, auf die Möglichkeit der von uns beantragten Zurückstellung. Auch wenn wir die rechtliche Beurteilung zur möglichen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nicht teilen, so sehen wir es für unsere Gemeindevertretung als Kompromissvorschlag an, stattdessen den Zurückstellungsantrag begründet zu stellen. Aus der Beurteilung von Frau Prof. Dr. Leppin geht eindeutig hervor, dass das LLUR an einen Zurückstellungsantrag der Gemeinde Rieseby nicht gebunden ist. Demnach liegt die endgültige Entscheidung bei der Genehmigungsbehörde LLUR, etwaige Regressansprüche gegen unsere Gemeindeentscheidung können nicht geltend gemacht werden. Die Riesebyer haben sich am 1.3.2015 mehrheitlich dafür entschieden, dass die WEA im Windpark Saxtorf eine Anzahl von sechs und eine Gesamthöhe von einhundert Meter nicht überschreiten dürfen. Unabhängig des Respektes gegenüber dieses Mehrheitsentscheids der Bürger, sind folgende Begründungen aus städtebaulicher Sicht anzufügen:
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Abstimmungstext: |
Die Gemeindevertretung respektiert den Bürgerwillen aus dem Bürgerentscheid vom 01.03.2015 und beantragt die Zurückstellung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge der Firmen Windpark Rieseby GmbH & Co. KG, Eckernförde und Bürgerbeteiligung Saxtorf-Wind GmbH, Rieseby gemäß § 15 BauGB. Neben der Begründung des Bürgerentscheids vom 01.03.2015 begründet die Gemeinde ihren Zurückstellungsantrag binnen vier Wochen städtebaulich. Das Amt Schlei-Ostsee wird beauftragt, umgehend und fristgerecht die nötigen Schritte in die Wege zu leiten. |