Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
31/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
22.05.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Antrag der WGR-Fraktion auf Zurückstellung der Bauanträge zum Windpark Saxtorf gemäß § 15 BauGB

Sachverhalt:
Mit Datum vom 16.05.2017 wurde durch die WGR-Fraktion nachstehender Antrag gestellt:

Antrag zur Bauausschusssitzung der Gemeinde Rieseby am 18.5.2017 und zur Gemeinderatssitzung der Gemeinde Rieseby am 22.5.2017

Die WGR beantragt die Zurückstellung gem. § 15 BauGB der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge der Firmen ÖKOTEC und PLAN 8 und vorab das Respektieren des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid vom 1.3.2015.

Begründung:
In ihrer Beurteilung vom 11.5.2017 bezieht sich der Rechtsbeistand der Gemeinde Rieseby, Frau Prof. Dr. Leppin, auf die Möglichkeit der von uns beantragten Zurückstellung. Auch wenn wir die rechtliche Beurteilung zur möglichen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nicht teilen, so sehen wir es für unsere Gemeindevertretung als Kompromissvorschlag an, stattdessen den Zurückstellungsantrag begründet zu stellen.
Aus der Beurteilung von Frau Prof. Dr. Leppin geht eindeutig hervor, dass das LLUR an einen Zurückstellungsantrag der Gemeinde Rieseby nicht gebunden ist. Demnach liegt die endgültige Entscheidung bei der Genehmigungsbehörde LLUR, etwaige Regressansprüche gegen unsere Gemeindeentscheidung können nicht geltend gemacht werden.
Die Riesebyer haben sich am 1.3.2015 mehrheitlich dafür entschieden, dass die WEA im Windpark Saxtorf eine Anzahl von sechs und eine Gesamthöhe von einhundert Meter nicht überschreiten dürfen.
Unabhängig des Respektes gegenüber dieses Mehrheitsentscheids der Bürger, sind folgende Begründungen aus städtebaulicher Sicht anzufügen:
  1. Sechs WEA mit einer jeweiligen Höhe von bis zu 235m über NN würden das Landschaftsbild der gesamten Halbinsel Schwansen dominieren. Dieser schwere Eingriff in das Landschaftsbild ist als schädlich für die Lebensqualität und den Tourismus auf der Halbinsel zu bezeichnen.
  2. Die geplanten WEA befinden sich alle im Naturpark Schlei und würden der Naturparkerklärung sowie dem Naturparkplan eindeutig entgegenstehen.
  3. Das Vorkommen von Seeadlern, Kranichen, Singschwänen, Rotmilanen, Rohrweihen und weiteren Tierarten steht der Bebauung des angedachten Gebietes mit derartig hohen WEA entgegen und hält keiner Umweltverträglichkeitsprüfung stand, welches ebenso auch kleinerer geplanter WEA entgegenstehen könnte.
  4. Ein negativer Einfluss der Fundamente auf den oberflächennahen Wasserhaushalt ist zu befürchten.
  5. Ein Sicherheitsabstand für die Feuerwehr von 1000m im Brandfall ist nicht gewährleistet, so dass Wohngebäude sowie die B 203 deutlich innerhalb dieses Bereiches lägen. 

Abstimmungstext:
Die Gemeindevertretung respektiert den Bürgerwillen aus dem Bürgerentscheid vom 01.03.2015 und beantragt die Zurückstellung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge der Firmen Windpark Rieseby GmbH & Co. KG, Eckernförde und Bürgerbeteiligung Saxtorf-Wind GmbH, Rieseby gemäß § 15 BauGB. Neben der Begründung des Bürgerentscheids vom 01.03.2015 begründet die Gemeinde ihren Zurückstellungsantrag binnen vier Wochen städtebaulich.

Das Amt Schlei-Ostsee wird beauftragt, umgehend und fristgerecht die nötigen Schritte in die Wege zu leiten.


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Norbert Jordan
-Verwaltung-