Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
32/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
09.06.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 06.07.2017 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Vorstellung der Entwurfsplanung incl. Kostenberechnung der Kanalsanierung in der Dorfstraße, im Saxtorfer Weg & im Hufeisenweg

Sachverhalt:

In der Beschlussvorlage 17/2017 vom 10.03.2017 und den zugehörigen Protokollen des Bau- und Finanzausschusses sowie der Gemeindevertretung wurde das Projekt und die Veranlassung umfangreich erläutert. Beschlossen wurde, dass das Ingenieurbüro Hauck mit den Planungen beauftragt und das Ergebnis der Planung einschließlich Kostenberechnung im Bauausschuss vorgetragen werden soll. Zwischenzeitlich sind die Planungen gereift und die Kostenberechnung wurde erstellt. Sie endet mit Bruttogesamtkosten von 880.000,00 €. Um hinsichtlich der Bodenverhältnisse und Asphaltzusammensetzungen eindeutige Hinweise zu erhalten, wurde in der 26.KW eine Erkundung durchgeführt. Die Ergebnisse sind insbesondere für die Ausschreibung der Bauleistungen von Bedeutung. Liefert man in der Leistungsbeschreibung keine eindeutigen Angaben, so bietet man den kalkulierenden Bietern Raum für Spekulation. Das wiederum kann zu teuren Nachträgen führen.

Das Ingenieurbüro Hauck trägt persönlich vor.

Am 21.06.2017 teilte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) schriftlich mit, dass die Asphaltdeckenerneuerungen der Kreisstraßen K83 und K59 in Gänze doch erst 2018 durchgeführt werden. Die bis dahin geplante Deckenerneuerung der Außerortsstecken wird also von Herbst 2017 auch auf 2018 verschoben. Grund ist die lange Vollsperrungszeit von August bis Oktober 2017 der B76 zwischen Kosel und Eckernförde während dessen Sanierung. In dieser Zeit wird eine der Umleitungen über die K83 und K59 durch Rieseby führen. Diese Planänderung des Kreises bzw. des LBVs ändert am Zeitplan der Gemeinde Rieseby hinsichtlich der zu erledigenden Kanalsanierungen nichts. Nichts desto trotz müssen die Bauarbeiten zügig ausgeschrieben und vergeben werden, damit im Herbst 2017 begonnen und im Juni 2018 fertiggestellt werden kann.

Herr Andresen empfiehlt vor Beginn der Bauarbeiten die Beweissicherung an markanten Punkten. Dort wo Baugruben dicht an Gebäuden oder hochwertigen Gartenmauern etc. oder in einer großen Tiefe hergestellt werden, empfiehlt es sich, den Istzustand der Objekte durch einen Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Dadurch erspart man sich i.d.R. später teure und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen mit Anliegern, die behaupten, ihr Gebäude oder sonstige Bestandteile des Grundstückes hätten durch die Baumaßnahmen Schaden genommen. Bisher wurde im Amt Schlei-Ostsee meist mit Sachverständigen gearbeitet, die im Zweifel auch von Gerichten anerkannt werden, sogenannte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Dieser Sachverständige macht mit den betreffenden Grundstückseigentümern vor der Baumaßnahme einen Termin und fixiert den Status Quo, nicht zuletzt auch über hochauflösende Fotos. Nach Beendigung der Maßnahme besichtigt er die Objekte erneut und fertigt einen Abschlussbericht. Somit ist gewährleistet, dass spätere Ansprüche Dritter abgelehnt werden können. Bei welchen Grundstücken eine Beweissicherung sinnvoll ist, wurde noch nicht ermittelt. Auf der sicheren Seite liegend sollten aber infolge der Länge der Bautrasse Mittel in Höhe von 5 bis 10 Tsd. Euro dafür bereitgestellt werden.  


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die berechneten Kosten als Ergebnis der bisherigen Planungen in Höhe von 880.000,00 € zzgl. möglicher PAK-Entsorgungskosten und Kosten für eine Grundwasserabsenkung anzuerkennen. Die Maßnahme soll bis Ende Juni 2018 umgesetzt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Vergaben zu veranlassen und die jeweiligen Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Beweissicherung ist durchzuführen.  



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Jan Andresen
-Verwaltung-