Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
33/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
12.06.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 06.07.2017 

Betreff:
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für die Errichtung eines Friedhofes

Sachverhalt:
Die Kirchengemeinde Rieseby hat die Schließung ihres Friedhofes zum 01.01.2019 beschlossen. Die politische Gemeinde ist daher in der Pflicht, einen eigenen Friedhof vorzuhalten. Für die Einrichtung eines Friedhofes ist ein Bauleitplanverfahren sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Zunächst sollen die hierfür erforderlichen Grundlagen (Festlegung eines Standortes, Erstellung eines Vorentwurfes, Bodenuntersuchungen) geschaffen werden.

Abstimmungstext:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan soll ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung zwecks Errichtung eines Friedhofes für das Gebiet Petriweg/Schäferkoppel gefasst werden.
  2. Mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfes soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Bodengrunduntersuchungen und eine geologische Bewertung vornehmen zu lassen.
  4. Sobald die erforderlichen Daten vorliegen, wird eine Einwohnerversammlung durchgeführt.


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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-