Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 07.12.2016 mit der Erweiterung des Baugebietes am Schulenkrug beschäftigt. In gleicher Sitzung wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 20 für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" gefasst.
Zwischenzeitlich ist das Baugesetzbuch (BauGB) novelliert worden. Es besteht nun die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. In diesem Fall ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht mehr erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 b BauGB sind für dieses Baugebiet erfüllt.
Vorteil für die Gemeinde wäre, dass das Verfahren somit kostengünstiger und zeitsparender aufgestellt werden könnte, da eine Änderung und eine abschließende Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Innenministerium entfallen würden.