Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Rieseby ist aufgrund der Einführung einer Niederschlagswassergebühr neu zu fassen. Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde am 02.12.2003 erlassen.
Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.
Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal 2017 über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren unerlässlich.
Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der Gemeindevertretung eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2018 vorgelegt werden wird, damit Vorauszahlungen am Anfang des Jahres 2018 für das gesamte Jahr rechtssicher erhoben werden können.