Ein Antrag Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich Büstorf-Siedlung hat nach Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde keine Aussicht auf Erfolg.
Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung wäre lt. Straßenverkehrsordnung nicht zu begründen. Die Geschwindigkeit muss gem. § 3 (1) Straßenverkehrsordnung den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Um eine Verkehrsberuhigung im Bereich Büstorf-Siedlung dennoch erreichen zu können, wäre es denkbar, durch Pflanzung von Bäumen eine optische Einengung zu erreichen. In diesem Abschnitt haben in der Vergangenheit große Bäume gestanden, die aus Gründen der Standsicherheit gefällt werden mussten.
Für Bauleitplanungen innerorts sind teilweise Ausgleichsleistungen in Form von Ersatzpflanzungen von Bäumen zu erbringen. Um die Kompensation innerhalb des Gemeindegebiets vorzunehmen, könnten diese, ggf. auch in Form einer Allee, als Straßenbegleitbäume gepflanzt werden. Dies setzt voraus, dass die Bäume auf öffentlichen Grund gepflanzt werden können, und durch die Pflanzung keine Schäden an der Straße oder der angrenzenden Immobilien zu erwarten sind.