Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
59/2017
4. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
15.12.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 03.05.2018 
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für den Bereich südlich der Straße "Am Schulenkrug" und westlich der Straße "Heidkoppel"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 07.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 für den Bereich südlich der Straße "Am Schulenkrug" und westlich der Straße "Heidkoppel" gefasst. Mit der Planung wird die Schaffung von neuem Wohnraum innerhalb der Gemeinde Rieseby beabsichtigt.

Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.05.2018 wurden die Inhalte und Planungsziele durch das Planungsbüro Springer, Frau Zanon, vorgestellt. Da es noch einzelne Themen gab, die im Entwurf noch nicht zur vollständigen Zufriedenheit der Gemeinde festgesetzt waren, wurde die Entwurfs- und Auslegungsfassung zur erneuten Beratung in den Bau-, Wege- und Umweltausschuss verwiesen. Der Entwurf wurde bereits um textliche Festsetzungen zu den Stellplätzen auf den Wohngrundstücken ergänzt.        

Abstimmungstext:
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße "Am Schulenkrug" und westlich der Straße "Heidkoppel" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
  • Das Plangebiet soll künftig in zwei Bauabschnitte aufgeteilt werden (Kleingartengelände im Bestand und Neubaugebiet). Der Abschnitt mit dem Kleingartengelände soll losgelöst vom Neubaugebiet zu einem späteren, derzeit noch nicht bekannten Zeitpunkt, bekanntgemacht werden. Eine Anbindung an die Heidkoppel wird damit nicht mehr wie vorgesehen möglich. Die Auswirkungen auf den Kaufvertrag sind zu prüfen.
            Abstimmung: 17 Ja-Stimmen
  • Die Anzahl der Stellplätze für den ruhenden Verkehr auf den privaten Grundstücken wird auf zwei Stück pro Wohneinheit festgesetzt.       Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen 
  • Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Bebauungsplan wird nicht explizit ausgeschlossen.
            Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.      


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Ergänzter Entwurf