Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
4/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
09.01.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:
Siehe Beschlussvorlage 03/2018.

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.

Abstimmungstext:
1.) Der Entwurf des Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" für und die Begründung sowie der VEP werden mit der Maßgabe gebilligt, dass der Leergutkäfig im hochbaulichen Entwurf Berücksichtigung findet.
2.) Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie der VEP sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen. 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurfs- und Auslegungsfassung und VEP