Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
11/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
09.02.2018

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

Sachverhalt:
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2017 sollte bei Vorliegen der rechtlichen Grundlagen durch die Verwaltung eine Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung erarbeitet werden.
Mit Gesetz vom 04.01.2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt.
Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) am 25.01.2018 ist die Gesetzesänderung am 26.01.2018 in Kraft getreten.
§ 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet:
"Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht."

Daher kann die Gemeinde Rieseby im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit nunmehr eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen. 

Abstimmungstext:
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.   


.....................................
Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Rieseby (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung)