Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
14/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
20.02.2018

Beratungsfolge Sitzung
Schulleiterwahlausschuss 07.03.2018 

Betreff:
Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder

Sachverhalt:
Alle bürgerlichen Mitglieder müssen durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden durch Handschlag gem. § 21 Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses, die gleichzeitig auch Gemeindevertreter/innen sind, müssen nicht erneut auf die gewissenhafte Erfüllung und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. 

Abstimmungstext:


.....................................
Annika Horsthemke
-Verwaltung-