Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Schulleiterwahlausschuss | 07.03.2018 |
Betreff: |
Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder |
Sachverhalt: |
Alle bürgerlichen Mitglieder müssen durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden durch Handschlag gem. § 21 Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses, die gleichzeitig auch Gemeindevertreter/innen sind, müssen nicht erneut auf die gewissenhafte Erfüllung und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. |
Abstimmungstext: |