Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
22/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
29.03.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 03.05.2018 

Betreff:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021

Sachverhalt:
Auf Grund des Beschlusses des Kreistages vom 23.03.2015 fand die Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung seitens der Kreisverwaltung statt. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten zielgerichteten Überprüfung, d. h. einer detaillierten Hinterfragung der der Kreisverwaltung von den örtlichen Schulträgern vorzulegenden Verwendungsnachweise für das Schuljahr 2015/2016 ist festgestellt worden, dass sich die Praxis der Schülerbeförderung im Laufe der Zeit in wesentlichen Punkten vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung des Kreises entfernt hat. Im Zuge der Überarbeitung kam heraus, dass 872 Schülerinnen und Schüler aus Sicht der Verwaltung zu Unrecht im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung befördert wurden.

Der Kreis beabsichtigte, die seitens der örtlichen Schulträger praktizierten Abweichungen vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung nicht mehr anzuerkennen und ab dem Schuljahr 2016/2017 konsequent auf die Einhaltung der Schülerbeförderungssatzung hinzuwirken. Die Schulträger bzw. Schulverbände wurden über die Absicht der Verwaltung, die Verwendungsnachweise nur noch korrigiert zu akzeptieren, informiert. Dabei entstand eine lebhafte und immerwährende Diskussion gerade im Zusammenhang mit der Frage, ob und inwieweit der Kreis einen ausreichenden ÖPNV im Kreisgebiet anbietet und ob es nicht letztendlich unerheblich sei, wenn Schülerinnen und Schüler im Pauschalverkehr, also in einem pauschal abgerechneten Bus, befördert werden, wenngleich sie keinen Anspruch haben.

Mit Blick auf eine Lösung dieses Spannungsverhältnisses und der unterschiedlichen Sichtweisen hat der Kreis mit der Kanzlei Weissleder & Ewer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entworfen. Neben der unsicheren Rechtslage als notwendige Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist aus der Sicht des Kreises auch wesentlich, dass zum Betriebsstart 01.01.2021 der Überlandverkehr im Kreisgebiet neu ausgeschrieben werden soll. Hier soll auch der Schülerverkehr soweit es geht integriert werden. Dieses Vorhaben wird nur gelingen, wenn der Kreis, die Ämter, die Gemeinden und die Schulträger und die Schulverbände gut zusammenarbeiten und dieses Verhältnis nicht durch die genannten Altfälle belastet ist.

Der seitens des Kreises vorgeschlagene öffentlich-rechtliche Vertrag enthält folgende Kernregelungen:
  • Bis zur Einführung des neuen ÖPNV zum 01.01.2021 wird der Kreis die Verwendungsnachweise nach der bisherigen Abrechnungspraxis akzeptieren.
  • Die Schulträger bzw. Schulverbände werden keine neuen Beförderungsfälle zulassen, die zu einer Steigerung der Schülerbeförderungskosten führen.
  • Die Schulträger bzw. Schulverbände werden jene Schülerbeförderungsverkehre kündigen, die mit der Einführung des Überlandverkehres zum 01.01.2021 überflüssig werden.

Unter Berücksichtigung der zum 01.08.2018 in Kraft tretenden neuen Regelungen der Schülerbeförderungssatzung hat am 27.09.2017 ein Gespräch der Kreisverwaltung mit dem hiesigen Kreisverband des Schl.-Holst. Gemeindetages und den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Schulträger stattgefunden. In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses des Kreises am 11.10.2017 wurde der derzeitige Sachstand zustimmend zur Kenntnis genommen.

Seit Oktober 2017 hat der Kreis bilaterale Gespräche mit allen Schulträgern bzw. Schulverbänden geführt und den Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages besprochen. Der vorliegende Entwurf ist somit bereits mit einer Vielzahl von Schulträgern abgestimmt.   

Abstimmungstext:
Der öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021 wird beschlossen.   


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Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021