Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
27/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
12.04.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
1. Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Rieseby vom 31.07.2017

Sachverhalt:
Im Rahmen der Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde für das Neubaugebiet "Südlich Schulenkrug" (Bebauungsplan Nr. 20) die Errichtung einer Trennkanalisation vorgesehen. Schmutz- und Regenwasser sollten in getrennten Systemen beseitigt werden.
Im Rahmen der Detailplanung hat sich jedoch ergeben, dass aufgrund von Höhenverhältnissen es nicht möglich sein wird, das gesamte Niederschlagswasser über das nach Süden verlaufende Gewässer abzuleiten. Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass im Baugebiet sandige Böden vorhanden und für eine Versickerung von Niederschlagwasser geeignet sind. Im Dialog mit dem Erschließungsträger ist daher folgende Lösung erörtert worden:
  1. Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist auch dort zu versickern. Die Art der Versickerung (Schacht, Rigole, etc.) wird im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung für das gesamte Baugebiet durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorgegeben.
  1. Das auf den öffentlichen Flächen anfallende Niederschlagswasser wird über Leitungen gefasst und zu einem Retentionsbecken in der Mitte des Neubaugebiets abgeleitet. Das Wasser soll dort teilw. versickern/verdunsten bzw. überschüssiges Wasser über einen Überlauf kontrolliert der vorhandenen Entwässerung des bisherigen Baugebiets "Am Schulenkrug" zugeführt werden.

Die überschlägigen Berechnungen des Planungsbüros IPP, Kiel, zeigen auf, dass diese Form der Niederschlagswasserbeseitigung nachhaltig eine Lösung darstellt. Entsprechende Abstimmungen mit dem Wasser- und Bodenverband haben stattgefunden.

Neben der Klarstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes soll die Änderung zum Ergebnis haben, dass nicht jeder Bauherrn eine eigenständige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde beantragen muss. Dass das Niederschlagswasser versickert werden muss, wird darüber hinaus eine Festsetzung im Bebauungsplan.

An der vorgesehenen Beseitigung des Schmutzwasser ergeben sich keine Änderungen.   

Abstimmungstext:
Es wird die 1. Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (Entwurf vom 12.04.2018) beschlossen. Die Änderung erstreckt sich auf den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel". Inhalt der Änderung ist die Vorgabe der Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers durch z. B. Sickerschächte, Sickermulden oder Rigolen.   


.....................................
Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- 1. Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Rieseby