Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
28/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
13.04.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 03.05.2018 

Betreff:
Förderantrag zur Sanierung der Sporthalle Rieseby

Sachverhalt:
Vor einigen Wochen hat der Hausmeister der Schule gemeldet, dass Teile der Außenverglasung der Sporthalle gebrochen und Glasteile in die Halle gefallen sind. Die betreffenden Stellen hat er mit Klebern provisorisch gesichert. Zunächst geht scheinbar keine Gefahr mehr von den gebrochenen Gläsern aus. Mittel- bis langfristig ist das Provisorium aus Sicherheitsgründen und in energetischer Hinsicht keine Lösung. Ein dauerhaftes Provisorium eines Glasers ohne engergetischen Anspruch wurde mit rund 1.200 € angeboten und nicht beauftragt. Eine regelrechte Reparatur der Verglasung ist aufgrund der Anzahl der Schadstellen und dem Alter der Verglasung unwirtschaftlich. Ferner sollte eigentlich die wahrscheinlich gebrochene Unterkonstruktion des Schwingbodens partiell geflickt werden. Zunächst hatte die beauftragte Firma die Gemeinde Rieseby versetzt, anschließend war es zudem schwierig, die Sinnhaftigkeit des Flickens zu erkennen und das Eingrenzen der zahlreichen Schadstellen vorzunehmen. Auch wenn der Boden offensichtlich schadhaft ist, so scheint der mehrschichtige Aufbau die gebrochene Unterkonstruktion doch kurz- bis mittelfristiig noch zu überbrücken. Vor dem Hintergrund des sich angekündigten Förderprogramms wurde daher zunächst auch auf diese Flickerei verzichtet.

Vor der letzten Kommunalwahl hat die seinerzeit tätige Gemeindevertretung beschlossen, dass sich die neu gewählte Vertretung der Thematik einer Sporthallensanierung annehmen solle. Dieses hat die derzeit noch amtierende Vertretung in zahlreichen Sitzungen getan und Planungsgrundlagen geschaffen. Neben baulichen Vorplanungen in Hinblick auf die Gebäudesubstanz, die Elektrik, die Heizung und Lüftung wurde auch eine Sportstättenanalyse erstellt.

Zum 10.04.2018 tritt die Richtlinie zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KlnvFG II) - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Kraft. Auf Grund dieser Richtlinie wird dringend empfohlen, dass sich die Gemeinde erneut mit dem Thema der Sporthallensanierung beschäftigt und dem Bürgermeister und der Verwaltung bestenfalls das Mandat erteilt, eine Anmeldung zur Förderung vorzunehmen.

Unter dem Punkt 3.2 der Richtlinie sind ausdrücklich Schulsporthallen nicht ausgeschlossen.

Bei der zur Verfügung gestellten Richtlinie sind zusammenfassend folgende Punkte zu beachten:

Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden (auch Schulsporthallen). Das Gesamtvolumen des "Fördertopfes" beträgt zunächst ca. 100 Mio. €.

Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden. Die Gemeinde Rieseby ist unter der Nummer 35 in einer Anlage zur Förderrichtlinie als finanzschwach gelistet.

Eine Anmeldung der Investitionsmaßnahme ist bis zum 30.06.2018 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur möglich. Der Meldung sind eine Kurzbeschreibung des Fördergegenstandes, eine vorläufige Kostenschätzung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben und der ausgefüllte "Bestandserfassungsbogen Schulinfrastruktur" beizulegen.

Alle angemeldeten Investitionsmaßnahmen werden, bezogen auf den jeweiligen Kreis, in einer sogenannten Prioritätenliste strukturiert. Über diese Reihenfolge und über die Quote der Zuwendungshöhe entscheidet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Grund einer Empfehlung eines Gremiums, welches aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums und der kommunalen Landesverbände besteht.

Die Förderquote darf 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen und soll mindestens 50 % betragen. In die Prioritätenliste werden nur Maßnahmen aufgenommen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 100.000 € betragen.
Die Prioritätenliste wird bis zum 30.09.2018 bekanntgegeben.

Ab dem 01.10.2018 bis 30.09.2019 kann dann bei Aufnahme in die Prioritätenliste ein formeller, umfangreicherer Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Investitionsbank S-H gestellt werden. Die Förderquote kann abweichend zu der Festlegung in der Prioritätenliste bestimmt werden, soweit die tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht der Anmeldung entsprechen.
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen worden sein und eine vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlung ist bis zum 31.12.2023 möglich.
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, auf die Bundesförderung während der Bauphase und nach Fertigstellung angemessen hinzuweisen.

Da die Gemeinde Rieseby mit den, über die vergangenen 5 Jahre erstellten Vorplanungen, weitestgehend alle Basisdaten für einen Förderantrag vorliegend hat, ist die erste Anmeldung bis zum 30.06.2018 ohne großen finanziellen Aufwand möglich. Die Gemeindevertretung muss jedoch jetzt definieren, welche der aufgezeigten Optionen angemeldet werden soll. Die Optionen können bitte der bekannten Tabelle, die nochmals zur Verfügung gestellt wird, entnommen werden. Da die Varianten- und Kostenübersicht aus 2014 stammt, müssen die Schätzkosten mit einem Teurungsfaktor von geschätzt 20 % behaftet werden. Auch wenn dieses und die Auswirkung auf die Gesamtkosten keine Begeisterung innerhalb der Gemeindevertreung hervorrufen wird, so wird empfohlen, die Realität nicht zu verkennen und die Chance einer möglicherweise in Aussicht stehenden Bezuschussung nicht ungenutzt vorüberziehen zu lassen. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Erhaltung der Dreifeldfunktion der Halle für den Sportbetrieb in Reiseby gewünscht und somit wird empfohlen, die Sanierung des Bestandes anzumelden (Variante 1).

Da es sich um ein Schulbauprogramm handelt, muss der Vereinsanteil der Sanierung (Sportheim) sicherlich ausgeklammert werden. Ob die Anmeldung überhaupt erfolgreich sein wird und inwiefern eine Dreifeldhalle als Schulsporthalle anerkannt wird, bleibt abzuwarten.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, eine Anmeldung beim Förderprogramm vorzunehmen. Die bereits vorliegenden Planungen werden der Anmeldung zugrunde gelegt. Der mit der Anmeldung verbundene Aufwand wird anerkannt. Das Ergebnis der Prüfung der Anmeldungen wird das Ministerium bis 30.09.2018 mitteilen, sodass es ab dem 01.10.2018 in einer kommenden Sitzungsrunde der Gemeinde bekanntgegeben werden kann. 


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Förderrichtlinie
Optionstabelle aus 2014