Abschließender Beschluss:
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.