Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
33/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
18.04.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Bebauungsplan Nr. 21 / Genehmigung des Durchführungsvertrages

Sachverhalt:
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).
Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag).

Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 12 Abs. 1 BauGB).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Laut Auskunft des Innenministerium gilt folgender Leitgedanke:
Der Durchführungsvertrag ist Gegenstand der Abwägung, weil er Teil des VEP ist. Daraus ergibt sich, dass er öffentlich beschlossen wird.
Jedoch ist das Informationsfreiheitsgesetz zu berücksichtigen (Eventuelles schwärzen von Daten ist somit erforderlich). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der VEP und der Durchführungsvertrag müssen sich entsprechen. 

Abstimmungstext:
Der vorliegende Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Rieseby wird genehmigt.


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Durchführungsvertrag mit der Anlage – Vorhaben- und Erschließungsplan –VEP- (die anderen Anlagen zum Durchführungsvertrag wurden bereits zu vorherigen Sitzungen mitgeschickt bzw. sind als Anlagen zu den den anderen Tagesordnungspunkten mit angefügt.)