Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
35/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
18.04.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 21/ sowie Billigung der Begründung

Sachverhalt:
Siehe Beschlussvorlage 34/2018. 

Abstimmungstext:
Der Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Sondergebiet Einzelhandel" nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 21 in Kraft. 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Die Planzeichnung mit Begründung