Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Wege- und Umweltausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" 1. Änderung des Durchführungsvertrages |
Sachverhalt: |
Am 03.05.2018 wurde durch die Gemeindevertretung Rieseby der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" beschlossen. Im Rahmen der Beratung war es der Gemeinde wichtig, noch ergänzende Inhalte (z. B. Aussagen zum Umfang von Werbeanlagen) zu regeln. Eine Änderung des ursprünglichen Vertrages sollte nicht vorgenommen werden, damit es zu keinen unnötigen Zeitverzügen kommt. Es wurde beschlossen, dass eine 1. Änderung zum Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger verhandelt werden soll. |
Abstimmungstext: |
Der vorliegenden 1. Änderung zum Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" wird zugestimmt. |
Anlagen: |
- Entwurf der 1. Änderung zum Durchführungsvertrag (Stand 14.05.2018) |