Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
56/2018
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
03.08.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 28.08.2018 
Gemeindevertretung 29.10.2018 

Betreff:
Anwendung des Ordnungsrufes durch den Bürgermeister

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:

"Die Fraktionen von CDU und SPD/SSW bitten die Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, hier der Bürgermeister, wird aufgerufen, umgehend den Ordnungsruf anzuwenden, wenn dies die Situation erfordert.

Das bedeutet, wenn Gemeindevertreter*innen die Gemeindevertretung durch ihr/sein Verhalten oder ihr/sein Benehmen nachhaltig stört, so dass die von gegenseitiger Achtung geprägten Prinzipien der Arbeit einer Volksvertretung in Frage gestellt werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn

  • Gemeindevertreter*innen andere Gemeindevertreter*innen wegen ihrer/seiner politischen Zugehörigkeit oder Gesinnung mit Worten oder Gestik öffentlich lächerlich macht oder
  • Gemeindevertreter*innen durch Erheben ihrer/seiner Stimme andere Gemeindevertreter*innen verängstigt oder nicht zu Wort kommen lässt.
Eine Gemeindevertretersitzung ist kein Ort, an dem man seinen Emotionen freien Lauf lassen darf. In der Kommunikation und in der Auseinandersetzung mit den politischen Partnern gibt es für alle Gemeindevertreter*innen gewisse Verhaltensregeln. Es muss klar unterschieden werden zwischen einer lebhaften Diskussion und persönlichen, ehrverletzenden Äußerungen."      

Abstimmungstext:


.....................................
Gunnar Bock
-Amtsdirektor-

Anlagen:
  • Antrag