Der Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße "Dingstock", westlich des Saxtorfer Weges bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird erneut als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße "Dingstock", westlich des Saxtorfer Weges durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 23 in Kraft.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen