Mit Datum vom 05.10.2018 wurde durch die Interessengemeinschaft "Am Schulenkrug", vertreten durch Frau H. Brettschneider und zwei weiteren Anliegern, ein Einwohnerantrag gestellt. Die Interessengemeinschaft legt in ihrem Antrag dar, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine wohnbauliche Entwicklung erhoben werden. Allerdings wird in der zu erwartenden Erschließungs- und Bebauungszeit, die voraussichtlich einige Jahre in Anspruch nehmen kann, mit einem verstärktem Verkehrsaufkommen von Baufahrzeugen zu rechnen sein. Diese werden zu einer Straßenverunreinigung und entsprechenden Immissionsbelastungen (z. B. Lärm) führen. Aktuell sieht die Erschließungsplanung ausschließlich einen Ziel- und Quellverkehr über die Straße "Am Schulenkrug" vor.
Die Interessengemeinschaft führt aus, dass dies für die Anlieger im Bereich "Am Schulenkrug" eine einseitige und nicht zumutbare Belastung darstellt, die bereits - zum Teil seit Jahren - die Belastungen aus der Erschließung und Bebauung der vorherigen Bauabschnitte haben hinnehmen müssen.
Die Interessengemeinschaft "Am Schulenkrug" beantragt daher, bereits im Rahmen der Erschließung des 1. Bauabschnittes für das Baugebiet des B-Plans Nr. 20 eine Verbindung zur Straße "Heidkoppel" zu schaffen. Der Baustellenverkehr soll über die "Heidkoppel" anfahren und über "Am Schulenkrug" abfahren. Dazu muss an der Grenze zwischen dem neuen Baugebiet und der "Heidkoppel" die Durchfahrt für den Straßenverkehr nur in eine Richtung erlaubt sein.
Wenn dem Antrag gefolgt wird, können die Belastungen des Ziel- und Quellverkehrs über viele "Schultern" verteilt werden. Die Interessengemeinschaft vertritt den Standpunkt, dass nicht nur den Anwohnern des Baugebiets "Am Schulenkrug" zuzumuten ist, diese Belastungen erneut und ausschließlich hinzunehmen.