Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
83/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
27.12.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf"

Sachverhalt:
Am 28.08.2018 wurde im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung die vom Ing.-Büro Holst erarbeitete Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Windpark Saxtorf vorgestellt. Überdies wurde im Rahmen dieser Sitzung für das betroffene Gebiet eine Veränderungssperre erlassen. Die von der Gemeinde beantragte einjährige Zurückstellung der anhängigen Bauanträge lief Anfang September 2018 aus.

Um den Bebauungsplan inhaltlich zu konkretisieren, ist das weitere Vorgehen festzulegen. Die Gemeinde hat mit dem Ing.-Büro IPP, Kiel, die Bauleitplanung für den damals noch vorhabenbezogenen Bebauungsplan begonnen. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde das Verfahren in einen Angebots-Bebauungsplan umgestellt und unter Beachtung der angepassten Vorrangflächen durch das Land den Geltungsbereich vergrößert. Auf dieser Basis ist mit dem Planungsbüro eine neue Honorarvereinbarung zu treffen.
Weiterhin ist zu beachten, dass im Rahmen der Bauleitplanung verschiedene Nachweise zu erbringen sind. Hierzu gehört u. a. ein Gutachten zur Konfliktbewertung von Flora und Fauna. Hier wäre von der Gemeinde ein entsprechendes Büro auszuwählen und der Untersuchungsumfang in Abstimmung mit dem Städteplaner festzulegen. Weiterhin wären durch den Städteplaner die Planunterlagen für die frühzeitig Behördenbeteiligung (Scoping) und der danach folgenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorzubereiten.

Im Rahmen der Zurückstellung der Bauanträge erfolgte der Hinweis, dass es evtl. zu einem Verstoß gegen das Entwicklungsgebot aus § 8 (2) Satz 1 BauGB kommen kann, wenn er Flächennutzungsplan nicht mit geändert wird. Der Flächennutzungsplan, aus dem sich der Bebauungsplan zu entwickeln hat, stellt derzeit noch eine andere Nutzung (landwirtschaftliche Nutzung) dar. Dieser ist zur Rechtsklarheit im Parallelverfahren mit anzupassen. Der hierfür notwendige Aufstellungsbeschluss ist für die nächste Sitzung entsprechend vorzubereiten.

Ziel der Beratung soll die Festlegung der weiteren Vorgehensweise sein, damit der Bauleitplan zielführend weiter entwickelt werden kann.   

Abstimmungstext:


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Norbert Jordan
-Verwaltung-