Die Kirchengemeinde Sieseby stellt mit Schreiben vom 14.12.2018 einen Antrag auf Zahlung eines jährlichen Zuschusses zur Deckung des Defizites für den Betrieb des Friedhofes in Sieseby in Höhe von 4,00 € je Einwohner.
In der Gemeinde Rieseby selbst befindet sich ein Simultanfriedhof der Kirchengemeinde Rieseby, an dessen Betriebsdefizit sich die politische Gemeinde bereits gemeinsam mit der Gemeinde Loose beteiligt. Hierbei werden bereits alle Einwohner der Gemeinde zugrunde gelegt.
Der Friedhof in Sieseby ist für die Gemeinde Rieseby kein Simultanfriedhof, da dies nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BestattG voraussetzt, dass "die Gemeinde weder einen eigenen Friedhof unterhält noch die Bestattung durch Formen der kommunalen Zusammenarbeit sicherstellen kann." Bei der Gemeinde ist davon auszugehen, dass diejenige gemeint ist, in deren Gebiet der kirchliche Friedhof liegt. Die Gemeinde Rieseby ist folglich nicht verpflichtet das Betriebsdefizit des Siesebyer Friedhofes anteilig zu übernehmen. Hierzu wird den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern der Auszug einer rechtlichen Beurteilung von Prof. Dr. Marcus Arndt vorgelegt.
Ihrer originären Bestattungspflicht kann die Gemeinde Rieseby mit der Bestattungsmöglichkeit auf dem Friedhof in Rieseby nachkommen.