Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
8/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
21.01.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 06.02.2019 
Gemeindevertretung 21.02.2019 

Betreff:
Entwicklung eines Projektes "Stelzenhäuser" im Bereich Lindaunisbrücke

Sachverhalt:
Bereits im Januar 2018 trat die Krummsee Projektierung GmbH an die Gemeinde Rieseby bzw. das Amt Schlei-Ostsee heran, um ihr Projekt "Stelzenhäuser" auf dem Grundstück Lindaunisbrücke 5 vorzustellen. Aufgrund der im Mai anstehenden Kommunalwahl wurde das Vorhaben seinerzeit zurückgestellt, um es aufgrund einer möglichen neuen Zusammensetzung der Gemeindevertretung nachhaltig beraten zu können. Durch die erforderliche Neuwahl im November hat sich die Vorstellung des Projektes auf den jetzigen Termin verschoben werden.

Auf dem ca. 3.500 m² großen Flurstück 41/1, Flur 2, Gemarkung Stubbe, sind 6 sog. Stelzenhäuser, die, wie in folgender Weise aufgeführt, gestaltet werden sollen:

Auszug aus der Projektvorstellung:
Unser Ziel ist es, trotz Anpassung an das natürliche Umfeld und einem Touch des Handgemachten/ eine luxuriöse Variante mit zeitgenössischer und moderner Ausstattung zu kreieren und so unter den bisherigen Baumhausangeboten, einen Nischenmarkt zu bedienen. Jedes Baumhaus verfügt daher über sein eigenes Badezimmer mit Fliesen aus Naturstein inklusive Dusche, WC einer Sauna und einer hochwertigen, qualitativen Ausstattung. Die Zuleitung von Frisch- und Abwasser sowie Strom erfolgt versteckt in einer der Stützen. Die Baumhäuser sollten durch einen durch Glas abgetrennten Flur zugänglich sein. Das Wohnzimmer sollte eine Kochnische für gewünschte Selbstversorgung inklusive eines Küchentresens enthalten. Die Fenster bieten einen traumhaften Ausblick in die wunderschöne Natur, die natürlich durch Vorhänge zugezogen werden können. Die Glasfront erstreckt sich über die gesamte Breite des Baumhauses und sollte ohne Querträger verbaut sein, sodass sich zwei große Glastüren komplett ausziehen lassen können. Hier findet sich Platz für einen Esstisch mit Blick in die Ferne. Ein Ofen, der gleichzeitig als Raumteiler dient, und eine gemütliche Sofaecke komplettieren das Bild. Jedes Baumhaus sollte über zwei Schlafzimmer verfügen, die jeweils einen eigenen Zugang zur Terrasse haben. So wird auch auf engstem Raum eine Art Abgeschiedenheit und Rückzugsort geschaffen. Insgesamt sollte das Baumhaus über eine Länge von 8 m und eine Breite von 12 m verfügen, sodass wir insgesamt (inkl. Terrasse) auf 96 m² pro Baumhaus kommen. Der Innenausbau sowie der Boden sollten aus hochwertigem Kastanienholz oder Eichenholz bestehen, die das reine und naturalistische Empfinden verstärken. Dank der großflächigen Panoramafenster wird das Wohnzimmer lichtdurchflutet und hell erleuchtet. Die Besucher haben Blickrichtung zum weitläufigen Garten und ins Tal. Die Fensterfronten lassen sich ganz öffnen und führen direkt zur großen Terrasse.

Derzeit weist die Bebauung ein Einfamilienhaus sowie Garagen und weitere Nebengebäude auf. Direkt an der Schlei ist eine großflächige Aufschüttung von rd. 1,00 m Höhe als Grasfläche vorhanden und wird als Standplatz für einen Wohnwagen genutzt. Dieser Bereich ist im Liegenschaftskataster als Uferzone gekennzeichnet. Im südlichen Teil des Flurstücks handelt sich um ein baulich genutztes Grundstück.

Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück dem Außenbereich zuzuordnen. Dort ist ein Vorhaben gemäß § 35 (1) Baugesetzbuch nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Unter diese sog. privilegierten Vorhaben fällt dieses Projekt nicht. Auch auf die unter den folgenden Absätzen des Paragraphen fallenden sonstigen Vorhaben trifft dieses Projekt nicht zu.

Eine naturschutzrechtliche Betrachtung wurde bereits durch die Krummsee Projektierung GmbH erbeten. Frau Vollmer von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde äußerte sich nach einer Ortsbesichtigung wie folgt:
  • Der das Landschaftsbild prägende alte Baumbestand mit Buchen und Eichen ist vollständig zu erhalten. Ebenso darf der Schilfbestand und die gesamte Ufervegetation nicht verändert oder beeinträchtigt werden (Biotopschutz).
  • Der vorhandene baulich genehmigte Bestand darf in der Grundfläche höchstens um 10% erweitert werden (Eingriffsminimierung Landschaftsbild). Die Baumhäuser können nur auf Stützen gebaut werden (Baumschutz).
  • Eine Nutzungsintensivierung oder gärtnerische Gestaltung ist in dem Aufschüttungsbereich nicht zulässig, das gilt auch für das Abstellen von PKWs etc. (Biotopschutz, Landschaftsbild).
  • Die vorhandene Steganlage kann maximal auf die bestehende Breite instand gesetzt werden (Biotopschutz).

Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet "Schwansener Schleilandschaft". Es ist das Landschaftsbild zu beachten. Der Schilfstreifen ist ein gesetzlich geschütztes Biotop. Die Schlei gehört zum FFH-Gebiet, es darf keine Verschlechterung der Lebensraumverhältnisse eintreten. Für das o.g. Vorhaben ist eine naturschutzrechtliche Alternativenprüfung nicht erfolgt. Die einzelnen Positionen der Nutzungsänderung/ Intensivierung z.B. Gestaltung des Bauvorhabens, Bedarf an Stellplätzen sind im Antragsverfahren näher zu prüfen, sodass weitere Auflagen vorbehalten bleiben.

Die Krummsee Projektierung GmbH hat im Rahmen der Bauausschusssitzung ihr Projekt ausführlich vorgestellt. Eine Umsetzung ist jedoch nur durch eine entsprechende Bauleitplanung zu realisieren. Falls die Gemeinde dem Projekt positiv gegenüberstehen sollte, müsste eine entsprechende vorhabenbezogene Bauleitplanung durchgeführt werden. Dies wäre dann in einem eigenständigen Tagesordnungspunkt zu behandeln.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, sich grundsätzlich für das im Sachverhalt näher beschriebene Projekt von aktuell 8 Stelzenhäusern mit jeweils ca. 38 bis 42 m² Grundfläche auszusprechen und die notwendige Bauleitplanung zu betreiben.   


.....................................
Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Liegenschaftsauszug
Luftbild
Beispiele Stelzenhäuser